Booking.com verlangt kostenfreie Stornierungen von Hotels

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wegen des Coronavirus versucht Booking.com, direkt in die Geschäftspolitik der Hotels einzugreifen. Das Unternehmen verlangt in einer Nachricht, die „Liebe Partner“, nach der Absage einer Buchung erhielten, die kostenfreie Stornierung der Übernachtungen sowie die Rückerstattung von Vorauszahlungen. Hotelier Marco Nussbaum verlangt nun die Senkung der Kommissionen.

Booking beruft sich bei seiner Entscheidung auf „Forced Circumstances“. Im Deutschen würde wohl der Begriff der „höheren Gewalt“ zutreffen, der die Forderungen des Unternehmens untermauern soll. Booking.com „erwartet“ von den Hotels kostenfreie Stornierungen, so lange die „Zwangslage“ anhalte. Im Falle der kostenfreien Stornierung erstattet Booking dann bereits gezahlte Kommissionen zurück.

+++ AKTUELL: Der Hotelverband Deutschland sagt, es bestehe kein pauschaler Rechtsanspruch (weder der Gäste, und schon gar nicht von Booking.com), Hotelzimmer kostenlos zu stornieren, nur weil der Gast sich auf den ‚Coronavirus‘ berufe. Führende Hotel-Manager üben scharfe Kritik. 
Mehr dazu in einem neuen Artikel bei Tageskarte +++
 

Prizeotel-Gründer Marco-Nussbaum reagiert verärgert. „Erneut wird massiv in die unternehmerische Freiheit der Hotels eingegriffen. Die Argumentation von booking.com ist einfach nur heuchlerisch und entspricht auch keiner rechtlichen Grundlage. Es geht ihnen nicht um ihre Partner, sondern einfach nur um ihr eigenes Image. Der Aktienkurs notiert mittlerweile über 30 Prozent unter dem Allzeithoch und das Ende der Talfahrt scheint noch nicht erreicht.

Wenn man sich schon so „partnerschaftlich“ verhalten will, warum verzichtet man für einen bestimmten Zeitraum dann nicht auf 50 Prozent der Kommissionen, um so seine wirklichen Partner, die Hotels, in dieser schweren Zeit zu unterstützen? Bei einer Umsatzrendite von 32,29 Prozent im Jahre 2019 - wovon Hotels nur träumen können - sollte das sicherlich möglich sein.

Booking.com mag vielleicht die Kontrolle über die Nachfrage haben, aber die Hotellerie kontrolliert das Angebot. Insolvenzen und Schließungen von Hotels kann somit auch nicht im Interesse von booking.com sein.  Dieses Beispiel zeigt hervorragend auf, dass die Hotelverbände gut daran tun die „Partnerschaft“ von booking.com und den Hotels auf Augenhöhe zurückzubringen."

„Raten kann man nur jedem Hotelier genau dieser Aufforderung NICHT nachzukommen. Höhere Gewalt ist bis heute nicht festgestellt, zumindest ist dafür kein Rechtsrahmen geschaffen. Kulant mit seinen Gästen und Direktbuchern umzugehen und Anreize für zukünftige Buchungen zu schaffen, ist das was die meisten Hoteliers jetzt tun und tun müssen“, sagt Thomas Edelkamp, CEO der Romantik-Hotels.

Der Hotelier Haakon Herbst kommentiert auf Facebook „[...] früher hätte es da einen Verband gegeben, der über Nacht 20 Ketten solidarisiert hätte und hinter denen sich alle anderen hätten verstecken können... Das ist aber Geschichte. Wir werden nun alleine kämpfen[...]“

 

Erst gestern hatte die Booking Holdings Inc. (NASDAQ: BKNG) bekanntgegeben, dass das Unternehmen seine zuvor angekündigten Finanzprognosen für das erste Quartal 2020 aufgrund der sich verschlechternden Situation durch den Ausbruch des COVID-19-Virus nicht wird halten können. „Wie wir bei der Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal am 26. Februar 2020 erklärt haben, ändern sich die Umstände des COVID-19-Ausbruchs rapide […] Da sich die Situation verschlechtert hat und die negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Reisen insbesondere in ganz Europa und in Nordamerika zugenommen haben, seit wir den Ausblick bereitgestellt haben, haben wir beschlossen, den Ausblick zurückzuziehen. Angesichts der sich schnell entwickelnden Situation sind wir derzeit nicht in der Lage, die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf unsere künftigen Finanzergebnisse zuverlässig zu quantifizieren“, erklärte Glenn D. Fogel, President und Chief Executive Officer von Booking Holdings.

Was die Umbuchung von bereits gebuchten Übernachtungen angeht, haben Hotelmarken ihre Regeln inzwischen angepasst. Althoff bietet eine kostenfreie Umbuchung an. Der Hotelier Thomas Althoff  in einer „persönlichen Nachricht“ an seine Kunden: „Bei den Standorten der Althoff Collectino-Hotels - und Ameron Hotels ist aktuell bei Reisen kein Grund zur Sorge gegeben. Dies gilt für alle unsere Standorte in Deutschland, der Schweiz, St. Tropez und London. Keine Behörde hat in den entsprechenden Ländern Reisewarnungen herausgegeben. Wir tun in den Hotels alles, unsere bereits hohen Hygiene-Standards noch zu übertreffen.

Um Ihnen die Entscheidung für einen Aufenthalt in meinen Hotels noch leichter zu machen habe ich unsere Mitarbeiter gebeten, die Stornierungsbedingungen zu modifizieren: Bei allen Buchungen, die Sie vom 9.3. bis zum 31.3.2020 in unseren Hotels über unsere Reservierungsabteilungen oder auf unserer eigenen Website tätigen, ist eine kostenlose Umbuchungsoption eingeschlossen. Dies soll Ihnen die Sicherheit geben, mit Gelassenheit Ihrer individuellen räumlichen Bewegungsfreiheit nachzukommen.

 Tui 

Tui bietet kostenlose Umbuchungen und Stornierungen für Neubuchungen bis 18. April an. Diese Regelung gilt für alle Reisen, die bis zum Ende Sommersaison am 31. Oktober angetreten werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass Urlauber bis 30. April entscheiden müssen, ob sie ihre Reise antreten wollen oder nicht – auch wenn der Urlaub beispielsweise in den Sommerferien stattfinden soll. Die Stornoregelung gilt nicht für XTUI-Angebote und Buchungen von Linienflügen.

Alltours 

Hier gilt die Storno-Regelung für Neubuchungen bis zum 30. April. Sie umfasst sämtliche Reisen bis zum 31. Oktober. Alltours schränkt die geänderten Stornobedingungen allerdings auf Buchungen für Alltours Flugreisen ein. Die Marken Alltours-X und Byebye sowie Buchungen mit Linienflügen seien davon ausgeschlossen.

Der-Touristik 

bietet kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit für alle Neubuchungen bis 30. April an, teilte der Reisekonzern gestern mit. Zum Unternehmen gehören die Reiseveranstalter Dertour , ITS, Jahn Reisen , Meiers Weltreisen und ADAC Reisen. Die kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit betrifft alle Neubuchungen zwischen dem 2. März und 30. April. Diese Regelung gilt ab sofort bis zum Reisezeitraum 31. Oktober. Bei DER Touristik müssen Urlauber ihre Reiseabsage bis spätestens 14 Tage vor Abreise melden, um von der kostenlosen Stornierung oder Umbuchungsmöglichkeit profitieren zu können.

FTI 

Für alle Neubuchungen bietet die FTI Group eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit an. Die Regelung gilt für Neubuchungen bis 18. April und für den Reisezeitraum bis einschließlich 31. Oktober. Die Buchung kann bei einer kurzfristigen Reise bis 14 Tage vor der Abreise kostenlos storniert werden. Ansonsten muss der Reisende sich bis zum 30. April entscheiden, ob er die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung gilt für Reisen der Veranstaltermarken FTI Touristik , 5vorFlug und BigXtra. Ausgenommen davon sind Datamixx-Reisen, mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Hotel-Buchungen über Bettenbanken sowie Buchungen mit Eintrittskarten.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.

Hack ohne Tier gibt es inzwischen in vielen Variationen. Eine wichtige Entscheidung müssen Nutzer allerdings treffen: Soll es gekühltes oder granuliertes sein? Beides hat Vor- und Nachteile.