Ist das erlaubt? Energiepauschalen in Hotels und Restaurants

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die steigenden Energiekosten setzen dem Gastgewerbe immer weiter zu. Um die hohen Kosten für Strom, Gast und Öl abzufangen, führen Hotels und Restaurants Energiepauschale ein. Bis zu neun Euro pro Person und Nacht verlangen Herbergen wie das Hotel Bareiss in Baiersbronn (Tageskarte berichtete). Aber ist das überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich ja, wenn die geltenden Kundenrechte eingehalten werden. Das bestätigt auch Alina Menold, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, gegenüber RND. Dabei sei es entscheidend, ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handele. Laut Menold, könne der Veranstalter bei einer Pauschalreise bis 20 Tage vor Reisebeginn, einen Zuschlag fordern. Und das auch nach der Buchung. „Der Gesamtpreis darf sich jedoch nicht um mehr als acht Prozent erhöhen“, so die Rechtsexpertin. Andernfalls haben Urlauber das Recht, ihre Reise zu stornieren. Das müsse allerdings unverzüglich geschehen.

Anders sieht es bei einer Individualreise aus. Hier muss der vereinbarte Buchungspreis eingehalten werden. „Werden hier Energiezuschläge angekündigt, sollten Betroffene noch einmal einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen“, so Menold gegenüber RND. Kurzfristige Preisanpassungen seien nur mit einer Preisanpassungsklausel wirksam. Sollte diese nicht in den AGB enthalten sein oder aber rechtswidrig, müssen Betroffene die Preisänderung nicht hinnehmen.

Eine Nachberechnung ist auch dann nicht möglich, wenn die Energiekosten bereits als Pauschale oder im Gesamtpreis inbegriffen sind. Wichtig: Steigende Gas- und Strompreise zählen nicht zur Kategorie „höhere Gewalt“.

Auch die Branchenverbände kennen Betriebe die Energiepauschalen eingeführt haben. Rainer Balke. Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Niedersachsen hat aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Pauschale in der Gastronomie, die nachträglich Aufgeschlagen werde. Es könne nicht sein, dass man erst am Ende auf der Rechnung mit dem Zuschlag konfrontiert werde. „Das muss schon bei Betreten des Restaurants kommuniziert werden und sichtbar sein“, sagte Balke der Deutschen Presse-Agentur.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.