Ist eine Kündigung via WhatsApp rechtens?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Gleiches gilt für Kündigungen via SMS oder E-Mail. Auch sie sind nicht rechtens. Die elektronische Form der Kündigung ist sogar dann nicht gültig, wenn beide Seiten diese im Vertrag vereinbart haben. 

Wie geht es nach so einer Kündigung weiter?

Die Antwort ist einfach: Erfolgt die Kündigung in einer unwirksamen Form, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Betroffene haben in der Regel sogar Anspruch auf Entgelt, auch wenn sie nicht arbeiten. Dazu drei wichtige Schritte: 

  • Damit der Arbeitgeber nicht davon ausgeht, dass die Kündigung akzeptiert wurde, sollte der Arbeitnehmer allerdings schriftlich mitteilen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis noch besteht.
  • Außerdem sollte man klarstellen, dass man weiterhin arbeitsbereit ist.
  • Vorsorglich schon einmal auf die wahrscheinlich folgende ordentliche Kündigung vorbereiten. In der Regel ist das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung via Whatsapp zerrüttet.

Arbeitnehmer, die eine Klage erwägen, sollten wissen: Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Abfindung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich juristisch beraten lassen, rät die Rechtsanwaltskammer.

Richtig kündigen - so geht's

Damit eine Kündigung wirksam ist, muss ein Geschäftsführer oder eine andere berechtigte Person sie selbst handschriftlich unterschreiben. 

Das Dokument ist dem Arbeitnehmer im Original zu übergeben. Ist das nicht möglich, kann es ihm auch per Post oder Boten zugestellt werden. Die Kündigungsfrist beginnt am Folgetag.

Übrigens: Die korrekte Form der Kündigung gilt nicht nur für Unternehmen. Kündigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag, muss auch hier die Form gewahrt werden. Eine Kündigung via Whatsapp an einen Vorgesetzten ist auch hier nicht rechtens. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?