Kann der Arbeitgeber einfach so die Arbeitszeit kürzen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weniger Arbeitszeit bedeutet zwar mehr Freizeit, aber dafür auch weniger Gehalt. Das ist nicht unbedingt für jeden von Vorteil. Doch kann ein Arbeitgeber das überhaupt einseitig bestimmen?

«Die Arbeitszeit kann der Arbeitgeber nicht ohne Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer ändern», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denn die Arbeitszeit wird meist bereits im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Änderung erfordert im Regelfall somit das Einverständnis vom Arbeitgeber und dem Angestellten.

Ausnahmefall Änderungskündigung

Ein Szenario, in dem der Arbeitgeber einseitig handeln kann, ist im Falle einer Änderungskündigung. Dabei geht es darum, dass der aktuelle Arbeitsvertrag beendet und in einer neuen Form unterschrieben wird. 

Hier kommt dann das Kündigungsschutzgesetz ins Spiel. Bei einer Änderungskündigung, ähnlich wie einer regulären Kündigung, müssen berechtigte Gründe vorgelegt werden, erklärt Schulze Zumkley. 

Ein solcher Grund dafür kann etwa eintreten, wenn der Arbeitsaufwand sinkt - zum Beispiel durch weniger eingehende Aufträge oder neue Maschinen, die Aufgaben übernehmen. Am Beispiel: Wenn 50 Prozent der Arbeit wegfällt, kann der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung die Arbeitszeit halbieren.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.