Kann der neue Job vor Arbeitsantritt gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

«Ja, soweit eine solche Kündigung im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen ist», so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann kann das Arbeitsverhältnis problemlos beendet werden.

Kündigung ausgeschlossen - was jetzt?

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt kann jedoch auch explizit im Vertrag ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die dort festgehaltene Klausel, die zum Beispiel lauten könnte «Der Arbeitnehmer muss mindestens für einen Tag seinen Job antreten, bevor er kündigen kann».

Arbeitnehmer, die das betrifft, sollten allerdings trotzdem ein Gespräch mit der Chefin oder dem Chef aufsuchen. Denn in der Regel liegt es nicht im Interesse des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, wenn die Angestellten planen bei der nächsten Gelegenheit zu kündigen, so der Fachanwalt.

Gelingt keine Einigung, können Arbeitnehmer sich dazu entscheiden, die Arbeit einfach nicht anzutreten. Das ist allerdings grundsätzlich ein Vertragsbruch und Gehalt gibt es dafür auch nicht, so Bredereck.

Das kann gut gehen und ohne Folge bleiben. Möglich ist aber auch, dass der Arbeitnehmer dann Schadenersatz leisten muss. Zum Beispiel, wenn wegen des Fernbleibens ein werthaltiger Auftrag wegbricht oder ein teurer Leiharbeiter eingestellt werden muss.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.