Kann man für private Chats gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer mit anderen privat in Chats schreibt, erwartet vielleicht nicht, dass es Auswirkungen auf den Job haben könnte. Mitunter können Nachrichten in Gruppenchats aber Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein. Das erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Verweis auf ein Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2023 (Az.: 2 AZR 17/23).

Generell ist eine sofortige Kündigung aber nicht die gängige Praxis. Wenn etwa beleidigende Nachrichten aus Privatchats an den Arbeitgeber weitergegeben werden, wird zuallererst der Kontext der Nachrichten untersucht. In der Regel müssen Arbeitgeber Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dann zunächst abmahnen. Bleibt die Abmahnung erfolglos und setzen Beschäftigte ihr Verhalten fort, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Das gelte allerdings nicht, wenn es um strafrechtlich relevante Vorwürfe geht, so der Fachanwalt.

Chat als privater Austausch?

Im Fall vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der Mitglied in einer Whatsapp-Gruppe aus zeitweise bis zu sieben ehemaligen und aktiven Angestellten eines Unternehmens war. Im Chat wurden mehrere Hundert beleidigende und menschenverachtende Aussagen gepostet, auch mit Bezug auf das Arbeitsumfeld sowie Kollegen und Vorgesetzte im Unternehmen.

Der Arbeitgeber erlangte Kenntnis von der Chatgruppe und den geteilten Inhalten und kündigte das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters außerordentlich fristlos. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsklage und dem Argument, dass es sich bei dem Chatverlauf um einen rein privaten Austausch gehandelt habe.

Private Chats können außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen vertrat zunächst die Auffassung, dass eine fristlose Kündigung aufgrund der Umstände nicht gerechtfertigt sei. Die Aussagen seien in einem privaten Kontext geschehen, die Kommunikation sei als vertraulich zu werten. 

Das Bundesarbeitsgericht sah das anders. Bei einer Gruppe von sieben Leuten sei anzunehmen, dass die Nachrichten nach außen getragen werden könnten - für eine Vertraulichkeitserwartung brauche es einer besonderen Darlegung durch den Kläger.

Auch die Kündigung ohne vorige Abmahnung ist aus Sicht des BAG gerechtfertigt gewesen. «Die Menge der rassistischen und beleidigenden Nachrichten hat das Bundesarbeitsgericht so eingeschätzt, dass es keiner Abmahnung bedurfte», erklärt Meyer. Durch die vielen Nachrichten habe der Angestellte bewiesen, dass er nicht belehrbar sei.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.