Kann mich der Arbeitgeber aus dem Urlaub holen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Verreisen oder zu Hause entspannen: Wer Urlaub hat, kann die Arbeit erst einmal hinter sich lassen. Doch kommt es dort auf einmal zu personellen Engpässen oder flattert plötzlich ein Großauftrag ins Haus, wäre die eigene Arbeitskraft im Unternehmen womöglich gern gesehen. Dann stellt sich die Frage: Können Arbeitgeber ihre Beschäftigten eigentlich aus dem bereits begonnenen Urlaub zurück in den Betrieb ordern, den Urlaub also nachträglich wieder streichen?

Die klare Antwort: nein. «Einmal verbindlich festgelegter Urlaub kann nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer wieder aufgehoben werden», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Wer nicht möchte, muss seine Urlaubspläne also nicht über den Haufen werfen. Das gilt bereits, bevor man den genehmigten Urlaub angetreten hat und auch währenddessen - unabhängig davon, ob man verreist oder nicht.

Auch Vereinbarungen, mit denen sich Arbeitnehmer verpflichten, ihren Urlaub auf Abruf abzubrechen, sind unwirksam - wenn es sich um den gesetzlichen Mindesturlaub handelt. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 ARZ 405/99) verstößt eine solche Vereinbarung gegen Paragraf 13 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Übrigens: Auch Anrufe, E-Mails oder Kurznachrichten des Arbeitgebers müssen Sie in Ihrem Urlaub nicht beantworten. Wer diese im Urlaub ignoriert, hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?