Kein automatischer Anspruch auf Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitnehmer kann wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den Arbeitgeber nur dann Schadenersatz verlangen, wenn ihm ein konkreter Schaden entstanden ist. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Suhl (AZ: 6 Ca 704/23), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nach Artikel 15 der DSGVO Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangt. Der Arbeitgeber übersandte die Daten unverschlüsselt per E-Mail. Daraufhin klagte der Arbeitnehmer auf Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro.

Urteil: Durch Verstoß ist kein konkreter Schaden entstanden

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Der Arbeitgeber habe mit der unverschlüsselten Übersendung der Daten zwar gegen die DSGVO verstoßen. Ein Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers bestehe jedoch nicht, da er keinen konkreten Schaden dargelegt habe.

Die Entscheidung steht laut DAV im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der bloße Verstoß gegen die DSGVO reicht demnach nicht aus, um einen datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch zu begründen (Az.: C-300/21).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.