Können Abmahnungen verjähren?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ständig zu spät kommen, die Pausen überziehen, privat im Internet surfen: Arbeitgeber können solches Verhalten von Beschäftigten mit einer Abmahnung quittieren. Sie soll auf einen arbeitsvertraglichen Verstoß hinweisen, diesen Verstoß rügen und Konsequenzen für den Fall androhen, dass ein bestimmtes Verhalten nicht unterbleibt oder wiederholt wird. Im schlimmsten Fall kann bei wiederholter Abmahnung die Kündigung folgen.

Aber: Wie lange ist so eine Abmahnung gültig? Gibt es Fristen, zu denen sie verjährt? Nein. «Eine Abmahnung im Arbeitsrecht verjährt grundsätzlich nicht», heißt es auf der Webseite von «Haufe.de».

Warnfunktion einer Abmahnung kann sich verbrauchen

Es gebe keinen rechtlich bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Abmahnung keine Wirksamkeit mehr entfaltet. Weil die Abmahnung aber eine Warnfunktion erfüllen muss, verliere sie mit der Zeit ihre Bedeutung - sofern sich Beschäftigte über einen langen Zeitraum keine weiteren Fehltritte erlauben oder aber das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis unbedeutend geworden ist. Entscheidend seien am Ende auch die Umstände des Einzelfalls.

«Haufe.de» verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom November 2022. Das LAG hatte in dem Fall (Az. 8 Sa 243/22) entschieden, dass die Kündigung einer Mitarbeiterin wegen wiederholten Zuspätkommens unwirksam war.

Die Warnfunktion einer ersten Abmahnung, die mehr als ein Jahr vor der Kündigung ausgesprochen wurde, war laut Mitteilung des Gerichts verbraucht. Die Mitarbeiterin war auch in den Folgemonaten regelmäßig zu spät, ohne dass dies Folgen gehabt hätte. Es hätte zunächst einer erneuten Abmahnung bedurft.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Umsätze im bayerischen Gastgewerbe sind in den ersten drei Monaten nach Ende der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung auf Speisen gestiegen. Das ist laut Dehoga aber kein Grund zur Entwarnung.

Im ersten Quartal dieses Jahres ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um gut 400.000 Personen auf 45,8 Millionen zurückgegangen. Zwar ist ein Rückgang in den Monaten Januar bis März saisonal üblich, er fiel aber stärker aus als in den beiden Jahren zuvor.

Knapp einen Monat vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland erwarten die meisten gastgewerblichen Betriebe keine oder nur geringe direkte wirtschaftliche Effekte durch die EM. Die möglichen positiven Effekte für Stärkung des Tourismusstandortes Deutschland seien aber nicht zu unterschätzen.

Mit Berlin und München haben es zwei deutsche Städte unter die zwanzig innovativsten Städte der Welt geschafft. Bei der Entwicklung neuer digitaler Technologien und im Life-Science-Segment nehmen Berlin und München führende Rollen ein, wie aus dem JLL-Report „Innovation Geographies“ hervorgeht.

Strahlende Gesichter nach einem Tag hochkonzentrierter Anstrengung. Mehr als 40 Auszubildende maßen bei den Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften an der Landesberufsschule in Bad Überkingen in den Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes.

Ein Rentner, der noch in Teilzeit arbeitet, fordert eine höhere Rente, weil sein Arbeitgeber für ihn in die Rentenversicherung einzahlen muss. Weil er selbst aber keine Beiträge zahlt, lehnt ein Gericht die Forderung ab.

Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte müssen sich ausruhen und haben Anspruch auf Urlaubstage. In vielen Fällen werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?

Knapp die Hälfte der Büroangestellten in Deutschland würde kündigen, wenn ihr Arbeitgeber die Möglichkeit von Homeoffice oder mobilem Arbeiten vollständig abschaffen oder stark einschränken würde. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das YouGov im Auftrag von Continental durchgeführt hat. 

Angang Mai 2024 kämpften in der Yachthafenresidenz Hohe Düne anlässlich der 29. Landesjugendmeisterschaft 18 Auszubildende in den gastgewerblichen Grundberufen Koch, Restaurantfach und Hotelfach um die begehrten Fahrkarten zu den Deutschen Jugendmeisterschaften im Herbst.

Die Beschäftigten in Deutschland haben 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden gemacht. 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.