Können Arbeitgeber Gespräche über Gehalt verbieten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit Kolleginnen und Kollegen über die Gehälter im Unternehmen zu sprechen, kann helfen einzuschätzen, ob man fair bezahlt wird. Kann der Arbeitgeber das verbieten?

«Das kommt darauf an, in welcher Position man im Unternehmen ist», erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Wer als Führungskraft oder im Bereich der Personalverwaltung tätig ist, sollte ihm zufolge «tunlichst vermeiden, solche Dinge zu thematisieren». Macht man es dennoch, drohten etwa eine Abmahnung oder sogar Kündigung wegen Verletzung des Datenschutzes. Auch Bußgelder seien denkbar.

Gespräche können nicht verboten werden

Versuchen Arbeitgeber für andere Arbeitnehmer entsprechende Einschränkungen in Arbeitsverträgen zu formulieren, seien diese aber regelmäßig unwirksam. «Der Arbeitgeber kann Gespräche über das Gehalt nicht rechtswirksam verbieten», so der Fachanwalt.

«Letztlich haben Arbeitnehmer oft gar keine andere Möglichkeit, Verstöße gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot oder gegen innerbetriebliche Lohnsysteme nachzuweisen, als eben das Gespräch mit Kollegen.» Selbst wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag steht, kann sich der Arbeitgeber also nicht auf sie berufen. Eine Abmahnung deswegen wäre unzulässig.

Wann gilt das Entgelttransparenzgesetz?

Gut zu wissen: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten auf deren Anfrage hin den Medianwert der Gehälter des anderen Geschlechts im gleichen oder einem gleichwertigen Job mitzuteilen. Das sieht das Entgelttransparenzgesetz vor. 

Allerdings gilt das nur, wenn mindestens sechs Arbeitnehmer des anderen Geschlechts eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausführen. Als gleichwertig gilt eine Tätigkeit dann, wenn sich die Beschäftigten bei Bedarf gegenseitig ersetzen können. Die Anfrage können Beschäftigte schriftlich oder per E-Mail stellen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.