Kohlendioxidkosten: Wie Gastgeber Geld zurückholen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz  (CO₂KostAufG) hat das Ziel, die entstandenen CO₂-Kosten durch die Nutzung von fossilen Energieträgern gerecht zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Damit Vermieter einen Anreiz haben, in eine wesentliche energetische Verbesserung ihrer Gebäude zu investieren, ist im Gesetz geregelt, dass der Verpächter bei einem besseren energetischen Zustand und weniger CO₂-Ausstoß geringere Kosten tragen muss. Die Art der Kostenaufteilung unterscheidet sich in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Immobilie um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Die Aufteilung der CO₂-Kosten ist Teil der jährlichen Heizkostenabrechnung. (Quelle: BMWK)

Aktuell gilt, dass die CO₂-Kosten bei Nichtwohngebäuden, also Gebäuden, die nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen sind.

Der Energielieferant für Gas, Öl, etc. für die Heizenergie sind verpflichtet, auf den Rechnungen den Anteil für CO₂-Kosten gesondert auszuweisen. Der hälftige Betrag kann gegenüber dem Verpächter geltend gemacht werden.

Zu beachten ist, dass bis Ende 2025 auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell für die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter eingeführt werden soll, auch hier gilt, dass der Vermieter bei einem besseren energetischen Zustand und wenig CO₂-Ausstoß geringere Kosten tragen muss. 


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.