Krankschreibung in der Kündigungsfrist provoziert Zweifel

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Krankschreibungen anzweifeln, wenn diese den Zeitraum einer Kündigungsfrist abdecken. Der Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen könne erschüttert sein, «wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen», heißt es in einem Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter von Mittwoch in Erfurt.

Das gelte insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer «unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt» (5 AZR 137/23). «Stets erforderlich ist allerdings eine einzelfallbezogene Würdigung der Gesamtumstände», so die Bundesarbeitsrichter. Verhandelt wurde ein Fall aus Niedersachsen.

Der Kläger war als Helfer bei einem Unternehmen beschäftigt. Er legte einen Tag, bevor ein Kündigungsschreiben bei ihm eintraf, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die bis zum Ende seiner Kündigungsfrist zwei Mal verlängert wurde. Am Tag darauf war er wieder arbeitsfähig und startete in einen neuen Job. Sein Ex-Arbeitgeber verweigerte ihm die Entgeltfortzahlung. Dem widersprach der Arbeiter - mit Erfolg in den Vorinstanzen in Niedersachsen, die ihm Anspruch auf Entgeltfortzahlung zubilligten.

Die Revision seines Ex-Arbeitgebers vor dem Bundesarbeitsgericht hatte jedoch zumindest für den größeren Teil der Kündigungsfrist Erfolg - obwohl der Kläger «die von ihm behauptete Arbeitsunfähigkeit mit ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachweisen» konnte.

Deren Beweiswert könne der Arbeitgeber erschüttern, wenn er Umstände darlege und möglicherweise beweise, die bei einer «Gesamtbetrachtung Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geben», so das Bundesarbeitsgericht. Dabei sei unerheblich, ob es sich um eine Kündigung des Arbeitnehmers oder eine durch den Arbeitgeber handele.

Das Landesarbeitsgericht soll nun prüfen, ob der Kläger ab der ersten Krankschreibung nach Erhalt der Kündigung eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit darlegen und beweisen kann - als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?