Kritik an Versicherungen: „Das ist skandalös“

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Die Corona-Krise hat die Umsätze in Hotellerie und Gastronomie radikal einbrechen lassen. Viele Unternehmer haben sich in dieser schweren Zeit auf ihre Versicherungen verlassen, so zum Beispiel auf ihre Betriebsschließungsversicherung bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung. Wie nun jedoch der Dehoga mitteilt, haben die ersten Betriebe von ihrer Versicherung jedoch erfahren müssen, dass diese aus unterschiedlichen Gründen keinen Versicherungsschutz gewähren und es keine Leistungen geben wird. Häufiges Argument dabei ist: Corona steht nicht in den Versicherungsbedingungen.

Skandalöse Verhalten der Versicherungen

Das sei skandalös, so der Verband. Die Unternehmer hätten jahrelang in eine Versicherung einbezahlt, die nun, wo sie in Anspruch genommen werden müsse, ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkomme. Das Corona-Virus, sei neu und unerforscht. Dementsprechend könne es in keinem Versicherungsvertrag aufgeführt sein, macht der Dehoga deutlich. Es entstehe der Eindruck, dass die Versicherungen sich auf Kosten ihrer Versicherungsnehmer zwar jahrelang gute Einnahmen verschafft hätten, nun aber in der Zeit der Krise einen Weg suchen würden, sich aus ihrer Zahlungsverpflichtung zu stehlen. 

Weitere Vorwürfe werden laut

In Sozialen Netzwerken wird gemutmaßt, dass die Versicherungswirtschaft der Landesregierung in Rheinland-Pfalz angedroht hätte, Regressforderungen zu stellen, sollten Hotels durch die Behörden Landesweit geschlossen werden. Denn alle 24 Landräte von Rheinland-Pfalz hätten einheitlich bei der Ministerpräsidentin für eine Schließung der Hotels plädiert, um den in diesem Fall Versicherten Kollegen die Möglichkeit zur Schadensanzeige bei der Versicherung zu ermöglichen.

 

In einem offenen Brief befragte der Verband 20 Versicherungsgesellschaften, wie sie die Ansprüche aus der Branche regeln. Die Antworten sollen anschließend gesammelt und den Mitgliedern bekanntgemacht werden. Schließlich sei es wichtig zu wissen, auf wen sich die Hoteliers und Gastronomen in der Zeit der Krise verlassen könnten.

Auch im Nachbarland Österreich wird über die Schließung von Hotels vor diesem Hintergrund diskutiert: Während in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten Hotels behördlich geschlossen wurden, ist dies in anderen Bundesländern mit Verweis auf eine bundesweite Einigung noch nicht das Fall. ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer erklärt: „Hotels haben jahrelang eingezahlt, um genau für diese Krise gewappnet zu sein. Versicherungen könnten den Hotels Liquidität zukommen lassen könnten, sie würden weniger aus dem Notfallfonds brauchen. Oft ist die Schließung dafür Voraussetzung.“

+++ Update zur Betriebsschließungsversicherung

Was ist Sache?

Aus guten Gründen haben in den letzten Jahren viele Unternehmen Betriebsschließungsversicherungen oder Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen. Nachvollziehbar, dass sie sich zu Beginn der Corona-Krise und den damit verbundenen Betriebsschließungen eigentlich gut abgesichert fühlten. Diese Erwartungshaltung wird derzeit von vielen Versicherungen nicht erfüllt. Sie teilen den Betrieben mit, dass kein Versicherungsschutz für diesen Fall besteht und/oder beharren auf einer Einzelverfügung der zuständigen kommunalen Behörde. Wir können die massive Verärgerung und Verunsicherung unserer Unternehmer sehr gut nachvollziehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der Rechtslage. Da die Versicherungsverträge unterschiedlich ausgestaltet sind und die Rechtslage komplex ist, können wir heute für eine Vielzahl von Verträgen keine abschließende Auskunft geben. So gut es geht, möchten wir nachstehend jedoch zu den relevanten Fragen Antworten geben bzw. den aktuellen Sachstand vermitteln.

1.      Können die Versicherungen darauf bestehen, dass der Unternehmer eine Einzelverfügung der zuständigen lokalen Behörde beibringen muss oder reicht eine Allgemeinverfügung aus?

Vor einer Woche hat der DEHOGA auch die Politik eingeschaltet, um auf die Versicherungsgesellschaften Einfluss zu nehmen, dass die Allgemeinverfügungen akzeptiert werden. Die oftmals für die Ausstellung zuständigen Gesundheitsämter werden in der derzeitigen Corona Krise für andere Aufgaben benötigt als für die Ausstellung unzähliger Einzelverfügungen. Wir sind zuversichtlich, dass wir sehr zeitnah dazu eine hoffentlich befriedigende Auskunft der Versicherungswirtschaft erhalten.

2.      Wie ist die Rechtslage bei den Versicherungsverträgen, die eine Vielzahl von Krankheiten/Krankheitserregern explizit aufführen, aber das Corona-Virus nicht erwähnt ist?

Die Versicherungsgesellschaften lehnen in diesen Fällen derzeit noch eine Zahlung ab, da Corona nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Dies ist aus Sicht der betroffenen Hoteliers und Gastronomen völlig unbefriedigend, da bei Abschluss des Versicherungsvertrages das Corona-Virus nicht bekannt war und aus diesem Grund in keinem Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Auch dieses Problem ist an die Politik, unter anderem an die Wirtschaftsminister der Länder, herangetragen worden. Unabhängig davon steht der DEHOGA Bundesverband in Kontakt mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie die DEHOGA Landesverbände in teilweise intensiven Gesprächen mit den in ihrem Verbandgebiet beheimateten Versicherungsgesellschaften und/oder Versicherungsmaklern.

3.      Was ist zu tun?

Diese Situation ist eine völlig unbefriedigende. Sie trifft tausende Betriebe. Eine Prozesslawine mit allen damit verbundenen Kosten in diesen Zeiten gilt es in jedem Fall zu verhindern. Aus diesem Grund werden wir weiterhin versuchen mit der Versicherungswirtschaft eine Klärung herbeizuführen. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten Tage zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, verbliebe in der Tat nur der Klageweg. Gerne werden wir dann Möglichkeiten prüfen, ein Musterverfahren über den DEHOGA Bundesverband in die Wege zu leiten.

4.      Handlungsbedarf für Betroffene

Dessen ungeachtet, sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.

Es ist also gegenüber der Versicherung die Betriebsschließung anzuzeigen und unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern.

Ein Muster für eine Schadensanzeige bei der Versicherung finden Sie hier+++


Der Dehoga-Nordrhein-Brief im Wortlaut:

Wir sind Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen. In den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf betreuen wir tausende von Mitgliedsunternehmen vom Imbissbetrieb bis zum Sterne-Restaurant, vom familiengeführten Hotelbetrieb bis zur Kettenhotellerie.

Wie Sie wissen, ist unsere Branche durch die aktuelle Corona-Krise besonders hart betroffen, insbesondere auch, weil diese Branche die erste Branche war, in der die Umsätze radikal bis auf nahe Null eingebrochen sind. Unsere Betriebe setzen nun alles daran, ihre Existenz über die Krise hinaus zu erhalten. Für die Mitarbeiter*innen beantragen sie Kurzarbeit, sie versuchen, mit Banken, Energieversorgern, Finanzämtern und Vermietern ihre Kosten zu reduzieren, bzw. zu stunden. Das ist insbesondere für Betriebe, die seit Jahrzehnten erfolgreich am Markt sind, eine sehr belastende Situation. Sie sehen ihre Existenz ohne eigenes Verschulden akut bedroht und wissen nicht, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. Mit ihrem Ansinnen stoßen sie überwiegend auf Bereitschaft.

In dieser dramatischen Situation haben sich viele unserer Gastronomen und Hoteliers – viele davon mit einem großen Portfolio an allen denkbaren Versicherungspolicen - auf ihre seit vielen Jahren abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung verlassen. Sie fühlten sich gut abgesichert gegen eine solche unerwartete, unverschuldete und existenzbedrohende Lage. Leider haben nun die ersten Betriebe von ihrer Versicherung erfahren, dass diese aus unterschiedlichen Gründen keinen Versicherungsschutz gewähren und es keine Leistungen geben wird. Diese Gastronomen und Hoteliers fühlen sich in dieser für alle extremen Situation massiv im Stich gelassen. Sie haben jahrelang in eine Versicherung einbezahlt, die nun, wo sie in Anspruch genommen werden muss, ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Häufiges Argument dabei ist: Corona steht nicht in den Versicherungsbedingungen.

Das ist aus unserer Sicht skandalös! Das Corona-Virus, dass das Leben, die Gesundheit und nun auch die Existenz der Menschen bedroht ist neu und unerforscht, es gab dieses Virus bislang nicht. Dementsprechend kann es in keinem Versicherungsvertrag aufgeführt sein! Es entsteht der Eindruck, dass die Versicherungen sich auf Kosten ihrer Versicherungsnehmer zwar jahrelang gute Einnahmen verschafft haben, nun aber in der Zeit der Krise einen Weg suchen, sich aus ihrer Zahlungsverpflichtung zu stehlen!

Wir als Branchenvertretung schreiben nun alle uns bekannten Versicherungen an und bitten Sie, uns mitzuteilen, wie Ihre Versicherung in dem genannten Szenario reagiert. Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, wie Ihre Versicherung entsprechende Anfragen regelt. Welchen Bescheid erteilen Sie Ihren Versicherten?

Als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für das Gaststätten- und Hotelgewerbe werden wir die Antworten sammeln und unseren Mitgliedern das Ergebnis dieser Abfrage gegenüber öffentlich bekanntmachen. Für uns und unsere Mitgliedsunternehmen ist es wichtig zu wissen, auf wen sie sich in der Zeit der Krise, einer außergewöhnlichen existenzbedrohenden Situation, verlassen können. Sollten einzelne Versicherer uns auf unsere Anfrage gar nicht antworten, so werden wir auch das unseren Mitgliedsunternehmen zur Kenntnis bringen.

Zusätzlich appellieren wir an Sie, sich bei entsprechenden Anträgen unserer Mitglieder kulant zu zeigen. Das Gastgewerbe trägt viel zur Attraktivität der Städte und Gemeinden bei, die Mitarbeiter*innen üben ihre Tätigkeit zu Zeiten aus, in denen andere feiern. Sie setzen sich dafür ein, die Wünsche der Gäste zu erfüllen und das Gefühl zu vermitteln, willkommen zu sein. Sie haben es verdient, dass sich das Engagement, mit dem sie alle ihre Aufgaben erledigen ebenso gewürdigt wird, wie der Einsatz all derer, die jetzt in den sogenannten systemrelevanten Bereichen einen tollen Job machen.

Wir erwarten Ihre kurzfristige Rückmeldung innerhalb der nächsten 7 Tage und hoffen sehr, dass die Versicherer sich auf ihre Aufgabe besinnen und den jetzigen Notstand, in dem sich unsere Betriebe unverschuldet befinden, durch schnelle unbürokratische Abwicklung der Entschädigung der bestehenden Betriebsschließungs- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung abmildern.


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