Kündigung: Was passiert mit dem 13. Gehalt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Den ein oder anderen Arbeitnehmer dürfte es in den kommenden Wochen beim Blick auf den Kontoauszug freuen: das 13. Gehalt, das manche Unternehmen ihren Mitarbeitern zum Ende des Jahres hin auszahlen. Doch wann hat man eigentlich Anspruch darauf?

Zunächst einmal: Einen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Gehalt gibt es nicht. Ein Zahlungsanspruch kann sich aber aus Arbeits-, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes in deren Zeitschrift «AK-Konkret» (Ausgabe 5/23). Möglich ist das auch auf Grund betrieblicher Übung - zum Beispiel bei einer dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung in Folge zum Jahresende.

Ist ein 13. Gehalt vereinbart, bekommt man das auch, wenn man gar nicht das ganze Jahr im Unternehmen gearbeitet hat. In dem Fall muss das 13. Monatsgehalt grundsätzlich anteilig gewährt werden. Das gilt sowohl, wenn man vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, wie auch, wenn man erst im Laufe des Jahres dort angefangen hat.

Zurückzahlen muss man das 13. Gehalt übrigens nicht, wenn man nach der Auszahlung kündigt - oder wenn der Arbeitgeber unzufrieden mit der eigenen Leistung ist. «Das 13. Monatsgehalt stellt einen echten Gehaltsbestandteil für erbrachte Arbeitsleistung dar und ist Teil des Jahreseinkommens», erklärt Anke Marx. «Somit kann es grundsätzlich nicht an Bedingungen geknüpft und auch nicht zurückgefordert werden.»


 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.