Kündigungsschutz: Probezeit ist nicht gleich Wartezeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beim Start in ein neues Arbeitsverhältnis machen sich Beschäftigte häufig vor allem über die Probezeit Gedanken. Die Probezeit ist aber etwas anderes als die Wartezeit. Darauf macht Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im «AuA-Podcast» der Fachzeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht» aufmerksam. 

Die Wartezeit sei viel wichtiger, so der Fachanwalt. Ihre Grundlage hat sie im Kündigungsschutzgesetz (Paragraf 1, Absatz 1). Dort ist festgelegt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Zugehörigkeit zum Betrieb Anwendung findet - sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt. Vor Ablauf dieser Zeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ordentlich kündigen, ohne Gründe zu nennen. Es gibt auch keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit für Kündigungen. 

Probezeit ist optional

Eine Probezeit zum Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist in der Regel optional. Heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sie vereinbaren, müssen das aber nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen das Arbeitsverhältnis in dieser ausprobieren können.

Ist eine Probezeit vereinbart worden, komme es zu einer «wichtigen Wechselwirkung» mit dem Paragrafen 622 (Absatz 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so Fachanwalt Lelley. «Da kann man ja die kürzere Kündigungsfrist während einer Probezeit vereinbaren.» Längstens für die Dauer von sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis dann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Für Ausbildungen gelten Ausnahmen

In Zusammenhang gebracht werden Probe- und Wartezeit oft, weil sie in neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen häufig parallel verlaufen. Während der gesetzliche Kündigungsschutz nach der Wartezeit aber immer nach sechs Monaten greift, kann die Probezeit auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum vereinbart werden. Im Gegensatz zur Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der Wartezeit laut Gesetz aber in der Regel vier Wochen zum 15. Kalendertag oder zum Ende eines Kalendermonats.

Eine Besonderheit gilt übrigens für Berufsausbildungsverhältnisse. Hier ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben (§20 BBiG) - sie muss mindestens einen Monat und darf höchsten vier Monate dauern. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.