Kürzung: Weniger Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit erlaubt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ganz und gar nicht frohe Weihnachten: Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit kürzen. Aber nur begrenzt: Sogenannte Sondervergütungen können grundsätzlich um bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, verringert werden.

Das geht allerdings nur, wenn Kürzungen für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Vertrag geregelt sind. Darauf weist Uli Meisinger, Jurist bei der Arbeitskammer des Saarlandes hin.

Rückzahlung nach Kündigung

Wer gekündigt hat, darf sein Weihnachtsgeld in der Regel behalten. Eine Rückzahlung kommt nur in Frage, wenn vorher eine wirksame Klausel vereinbart wurde.

Eine solche Vereinbarung ist aber nur möglich, wenn mit dem Weihnachtsgeld ausschließlich die Betriebstreue, statt der geleisteten Arbeit belohnt wird. Und auch dann nur, wenn Arbeitnehmer nicht zu lange an das Arbeitsverhältnis gebunden werden - Bindungsfristen bis maximal 30. Juni des Folgejahres sind zulässig.

Anspruch während Mutterschutz und Elternzeit

Ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Vertrag festgelegt, dann muss es während Mutterschutz und Beschäftigungsverbot auch voll ausgezahlt werden. Bei Elternzeit ist die Sache etwas anders: Hier wird wieder nach Betriebstreue oder Arbeitsentgelt unterschieden, so Uli Meisinger von der Arbeitskammer Saarland.

Soll ausschließlich erstere belohnt werden, erhält der Beschäftigte die Zahlung in vollem Umfang. Wird die geleistete Arbeit honoriert, so kann der Arbeitgeber die Zahlung kürzen - allerdings nur, wenn dies im Vertrag so rechtswirksam festgeschrieben ist. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Krankheit kommt meist überraschend - und immer dann, wenn man sie nicht brauchen kann. Damit die Kollegen in dem Fall übernehmen können, hilft es, wenn eine Übergabe stattfindet. Aber kann der Chef einfordern, dass man die vom Krankenbett aus macht?

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.