Lüften, Gleitzeit, Getränke? Was der Arbeitgeber bei Hitze leisten muss

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Jalousien, früh morgendliches Lüften, Gleitzeitregelungen, Getränke oder Lockerung der Bekleidungsregelungen - die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt verschiedene Maßnahmen vor, aus denen ein Arbeitgeber auswählen kann, wenn es im Büro zu heiß wird. «Was er davon umsetzt, ist ihm überlassen», so Kersten Bux von der Bundesanstalt.

Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind die Maßnahmen ein Soll. Bei über 30 Grad Pflicht. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius, so ist das Büro für die Zeit der Überschreitung erst mal nicht als Arbeitsraum geeignet.

«Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten» so Kersten Bux. «Einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung, Homeoffice oder Hitzefrei gibt es aber nicht.» Ein zumutbares Raumklima sollte aber im Interesse des Chefs liegen. Denn klar ist: Wer unter Hitze leidet, der arbeitet nicht mehr produktiv.

Vor einer Hitzewelle sollte es also unbedingt einen Plan geben. Und was, wenn es den nicht gibt? «Beschäftigte sollten ihren Chef oder technisch Verantwortlichen rechtzeitig ansprechen und auf eine Strategie dringen», so Bux. Im äußersten Notfall, aber auch wirklich nur dann, könnten sie bei Tatenlosigkeit auch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft einschalten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereits wiederholt hat der DEHOGA auf möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hingewiesen. Ein neuer Hinweis gilt nunmehr, laut Verband, für AU’s über die Plattform medschein.com. Auch diese biete eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Das entspreche nicht deutschem Recht.

Im ersten Quartal 2025 haben die teilnehmenden Betriebe an einer DEHOGA-Umfrage im Schnitt nominal 10,7 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Die weiteren Aussichten sind vielerorts getrübt: 39,2 Prozent der Unternehmen rechnen damit, 2025 in die Verlustzone zu geraten.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025, nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, kalender- und saisonbereinigt real 1,7 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 fiel der Umsatz real um 3,2 Prozent.

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte.

Vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommen? Dann müssen Sie in vielen Fällen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Aber eben nicht in jedem.

Teile des Gehalts direkt in die Altersvorsorge stecken? Das kann sich lohnen - etwa, weil der Arbeitgeber regelmäßig einen Teil dazugeben muss.

Für Beschäftigte ist der Frühsommer eine schöne Zeit - dank vieler Feiertage sind die Arbeitswochen oft kurz. Um die Brückentage aber wird regelmäßig gestritten. Wer bekommt frei, wenn alle wollen?

Job-Hopping statt Betriebsjubiläum: Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z ist auf dem Absprung. Viele «Boomer» bleiben hingegen ein Leben lang bei ihrem Unternehmen. Für Jüngere zählt vor allem Geld.

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen. Was beim Parmesan erlaubt oder verboten ist...

Die neue digitale Ausbildungsbegleitung, kurz „digiAB“ der DEHOGA-Akademie des DEHOGA Baden-Württemberg ist online. Das Online-Lernprogramm unterstützt Auszubildende aller sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe und bereitet sie auf die gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 und Teil 2) vor.