Manipulation digitaler Belege: DEHOGA warnt vor Betrugsversuchen im Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Mechanismen der Rechnungsfälschung

Der Ablauf der Manipulation gestaltet sich laut Verband technisch versiert: Ein Unternehmen versendet eine Rechnung im PDF-Format per elektronischer Post. Während der Begleittext und die Absenderadresse der Nachricht unverändert bleiben, werden innerhalb des Dokuments der Rechnungssteller sowie die Kontodaten modifiziert. In den bekannten Fällen wurde die ursprüngliche Bankverbindung durch eine spanische IBAN ersetzt. Die betroffenen Kunden leisten die Zahlung im Glauben an die Richtigkeit des Dokuments, wodurch die Geldbeträge auf den Konten der Betrüger landen. Bisher ist nicht abschließend geklärt, ob der Zugriff auf die Daten bereits während des Versands oder erst beim Empfang der Nachricht erfolgt.

Präventionsmaßnahmen für Betriebe und Empfänger

Um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, rät der Verband zu einer erhöhten Aufmerksamkeit bei der Bearbeitung digitaler Post. Empfänger sollten die angegebene IBAN und den Absender grundsätzlich mit den offiziellen Angaben auf der Netzseite des jeweiligen Geschäftspartners oder Zulieferers abgleichen. Im Zweifelsfall wird eine telefonische Rücksprache mit dem Rechnungssteller empfohlen. Für den Versand von Rechnungen sollten Unternehmen zudem keine öffentlich zugänglichen Adressen nutzen. Der Dehoga empfiehlt, auf allgemeine Kontaktadressen zu verzichten und stattdessen dedizierte Postfächer zu verwenden. Zudem gilt die generelle Vorsichtsmaßnahme, keine Anhänge von unbekannten Absendern zu öffnen.

Vorgehen bei Verdacht auf Systemkompromittierung

Sollten manipulierte Dokumente im Namen eines Gastronomiebetriebs versendet worden sein, deutet dies auf eine Kompromittierung des E-Mail-Kontos hin. In diesem Fall ist eine sofortige Änderung des Passworts sowie eine Kontrolle der Filter- und Weiterleitungsregeln in den Einstellungen notwendig. Der Verband rät dringend zur Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und zu einer fachmännischen Überprüfung der gesamten IT-Systeme. Sofern bereits Zahlungen an die Betrüger geleistet wurden, sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer Anzeige bei der Polizei erstatten. Unterstützung bei der technischen Aufarbeitung bietet die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?