McDonald's, Burger King & Co. stimmen Tariferhöhung zu

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Arbeitgeber in der Systemgastronomie haben eine zunächst nur unter Vorbehalt erzielte Einigung unterzeichnet. Für die Beschäftigten bedeutet das schon im März mehr Geld.

 

München/Hamburg (dpa) - Die Beschäftigten von McDonald's, Burger King und Co. bekommen schon bei der nächsten Lohnabrechnung deutlich mehr Geld. Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) hat nach gut eintägiger Bedenkzeit einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unterzeichnet, der in den Morgenstunden des Mittwochs zunächst nur unter Vorbehalt unterzeichnet worden war, wie beide Seiten mitteilten. Er beinhaltet laut NGG Lohnsteigerungen von 9,8 bis 18,73 Prozent. Die Gewerkschaft hatte bereits am Mittwoch zugestimmt. 

Vorausgegangen waren seit vergangenem Sommer fünf Verhandlungsrunden ohne Ergebnis und zahlreiche Warnstreiks. NGG-Verhandlungsführer Mark Baumeister hatte die Einigung einen Schritt in die richtige Richtung raus aus dem Niedriglohnbereich nach einer monatelangen Hängepartie genannt. BDS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert, sprach von einem «fairen und zukunftsorientierten Tarifvertrag», der «sowohl die Bedürfnisse der Beschäftigten als auch die derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Herausforderungen der Arbeitgeber und der gesamten Branche» berücksichtige. Er sorge «für Planungssicherheit für mehr als 120.000 Beschäftigte und über 830 Mitgliedsunternehmen». Dazu gehören unter anderem McDonald’s, Burger King, Starbucks, PizzaHut, Autogrill oder Nordsee.

In den untersten drei Tarifgruppen, die derzeit alle einen Stundenlohn von 13,02 Euro erhalten, steigen die Stundenlöhne - sofern der Tarifvertrag wirklich zustande kommt - in drei Schritten auf 14,30 bis 15 Euro ab dem 1. Oktober 2026. Fachkräfte der Tarifgruppe 5 sollen erstmals auf mehr als 3000 Euro pro Monat kommen. Der erste Schritt der Lohnerhöhungen soll rückwirkend zum 1. März 2025 gelten.

size=0 width="100%" align=center>

Notizblock

 

Redaktionelle Hinweise

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?