Minijob: Das ändert sich 2027

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber mehr verdienen, ohne die Verdienstgrenze für einen Minijob zu überschreiten. Statt bisher 603 Euro sind dann bis zu 633 Euro im Monat möglich. Das teilt die Minijob-Zentrale mit.

Hintergrund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser steigt zum Jahreswechsel von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, wird sie automatisch angepasst.

Was Beschäftigte jetzt wissen sollten:

Wie viele Stunden darf ich künftig im Minijob arbeiten?

Wer den gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro erhält, kann ab Januar 2027 weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Die mögliche Arbeitszeit verändert sich durch die Erhöhung also kaum.

Anders sieht es aus, wenn Beschäftigte mehr als den Mindestlohn verdienen. 

  • Bei einem Stundenlohn von beispielsweise 15 Euro sind monatlich rund 42 Stunden möglich.
  • Bei 18 Euro sind es nur noch rund 35 Stunden.

Wichtig: Wer bislang weniger als 14,60 Euro pro Stunde verdient, hat ab Januar 2027 grundsätzlich Anspruch auf eine entsprechende Lohnerhöhung. Für bestimmte Personengruppen, etwa Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, gelten Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.

Darf ich auch mal mehr als 633 Euro verdienen?

Ja. Entscheidend ist bei einem Minijob nicht unbedingt der Verdienst in einem einzelnen Monat, sondern der regelmäßige durchschnittliche Monatsverdienst. Auf das gesamte Jahr gerechnet liegt die Verdienstgrenze 2027 bei 7.596 Euro.

Das bedeutet: Wer in manchen Monaten mehr arbeitet und entsprechend mehr verdient, kann das in anderen Monaten durch einen geringeren Verdienst ausgleichen.

Ein Beispiel der Minijob-Zentrale: Ein Beschäftigter verdient in drei Monaten jeweils 750 Euro und in den übrigen neun Monaten jeweils 500 Euro. Insgesamt kommt er damit auf 6.750 Euro im Jahr. Die jährliche Verdienstgrenze wird nicht überschritten, der Minijob bleibt bestehen.

Was passiert, wenn ich die Jahresgrenze überschreite?

Auch dafür gibt es eine Ausnahmeregelung. Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und unvorhersehbar überschritten, kann die Beschäftigung weiterhin als Minijob gelten.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringt und dadurch mehr arbeitet als geplant.

Erlaubt ist ein solches Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. In diesen Monaten darf der Verdienst jeweils höchstens das Doppelte der monatlichen Minijob-Grenze betragen. Für 2027 sind das 1.266 Euro. Innerhalb dieser Regel dürfen auch die 7.596 Euro jährlich überschritten werden.

Wer die Verdienstgrenze dagegen regelmäßig und nicht nur ausnahmsweise überschreitet, übt grundsätzlich keinen Minijob mit Verdienstgrenze mehr aus. Die Beschäftigung kann dann sozialversicherungspflichtig werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.