Müssen Arbeitgeber gute Zeugnisse ausstellen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitszeugnis sollte Berufstätige nicht daran hindern, in ihrer Karriere voranzukommen. Das haben Gesetzgeber und Gerichte so festgelegt. Heißt das, ausscheidende Beschäftigte müssen mindestens ein gutes Zeugnis bekommen?

Nein. «Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein gutes Zeugnis auszustellen», stellt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes klar. Das Zeugnis müsse aber wohlwollend und wahrheitsgemäß sein und dürfe das berufliche Fortkommen eines oder einer Beschäftigten nicht unnötig erschweren.

Kein Anspruch auf Schluss- oder Dankesformel

Hier ergibt sich für Arbeitgeber oft ein Spannungsfeld. Was, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiter wirklich keine guten Leistungen erbracht hat? Aus diesem Grund habe sich eine Zeugnissprache entwickelt, «die Leistungen und Verhalten von Arbeitnehmern häufig verklausuliert beschreibt», sagt Marx. Eine kurze Recherche im Internet oder Fachliteratur kann oft helfen, solche Formulierungen richtig zu übersetzen.

Unzulässige «Geheimcodes» dürfen der Juristin zufolge aber nicht ins Zeugnis. Auch die tabellarische Form mit Schulnoten ist der Rechtsprechung zufolge unzulässig, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden hat. Dafür können Arbeitgeber auf Schluss- und Dankesformeln verzichten, wenn sie möchten. Nach ständiger Rechtsprechung bestehe darauf in der Regel kein Anspruch, so Marx.

Besser als «befriedigend»: Beweis vom Arbeitnehmer

Wer mit einem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann es beim Arbeitgeber reklamieren. Ist es weiter inhaltlich nicht korrekt, «bleibt nach erfolgloser Reklamation nur die Klage». Arbeitgeber müssten Bewertungen, die schlechter als «befriedigend» sind, vor Gericht beweisen, erklärt die Rechtsexpertin.

Wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen eine bessere Note als «befriedigend», ist es ihre Pflicht, vor Gericht zu beweisen, dass sie ein besseres Zeugnis verdient haben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.