Müssen Mitarbeiter ihr Alter angeben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mitte 30, über 50, um die 60? Man ist so alt, wie man sich fühlt, heißt es oft. Gefragt wird man nach dem eigenen Geburtsdatum dennoch ab und an. Nicht immer muss man es angeben. Aber was gilt eigentlich am Arbeitsplatz?

Klar ist: Oft geben schon bei der Bewerbung für den Job die Angaben im Lebenslauf zu Ausbildung und Co. Auskunft über unser ungefähres Alter. Das Geburtsdatum in seinen Bewerbungsunterlagen zu nennen, ist aber nicht notwendig. Denn: «Im Bewerbungsverfahren muss das Alter nicht angegeben werden», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Das gilt auch dann, wenn das Gegenüber nachhakt. «Fragen hierzu dürfen wahrheitswidrig beantwortet werden», so Oberthür. «Nur ganz ausnahmsweise ist die Frage nach dem Alter zulässig, wenn es etwa eine zulässige Höchstaltersgrenze gibt.» Dann sollte man wahrheitsgemäß antworten.

Eine Höchstaltersgrenze ist nur in Ausnahmebereichen möglich, etwa bei Beamten oder Soldaten. Ansonsten verstoßen Stellenausschreibungen, die sich nur an Bewerberinnen und Bewerber eines bestimmten Alters richten, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Kein Entkommen bei betrieblicher Altersversorgung

Was ist, wenn man den Job erst einmal hat? «Ob das korrekte Geburtsdatum nach der Einstellung angegeben werden muss, ist umstritten», so Oberthür, «nach meiner Auffassung aber zu bejahen, da das Geburtsdatum in Verbindung mit dem Namen für die Feststellung der Identität notwendig sein kann.»

Außerdem könnten der Fachanwältin zufolge besondere Leistungen die Kenntnis des Alters für den Arbeitgeber notwendig machen, etwa die betriebliche Altersversorgung. In diesem Fall wird man also nicht drum herum kommen, dem Arbeitgeber das Geburtsdatum mitzuteilen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.