An vielen Arbeitsplätzen ist im Sommer schwitzen angesagt: Da braucht es genügend Getränke, um leistungsfähig und konzentriert zu bleiben. Längst nicht überall ist ein Wasserspender Standard. Müsste das nicht anders sein?
«Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber auf seine Kosten am Arbeitsplatz Mineralwasser oder Kaffee hinstellt», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ab bestimmten Temperaturen gibt es zum Thema Getränke aber Vorgaben in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Bei Lufttemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber, bei mehr als 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber demnach geeignete Getränke bereitstellen.
Das heißt aber immer noch nicht, dass der Arbeitgeber nun Mineralwasser in Flaschen oder Ähnliches besorgen muss. Als geeignet gilt auch Leitungswasser - die Vorgabe kann also auch erfüllt sein, wenn Beschäftigte Wasser aus dem Wasserhahn in der Küche entnehmen können.














