Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung: Homeoffice und verschärfte Maskenpflicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach den neuen Corona-Arbeitsschutzregeln müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit anbieten, im Homeoffice zu arbeiten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Arbeitnehmer müssen aber nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln, wie nun die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe mitteilte. 

Die zunächst bis 15. März 2021 geltende Verordnung (Corona-ArbSchV) enthält für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist, zudem Maßnahmen, die gleichwertigen Schutz sicherstellen sollen. Verschärfte Schutzmaßnahmen im Betrieb Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen müssen auf ein Minimum reduziert werden. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.

Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume (10 m2 pro Person, geeignete Abtrennungen) oder Abstand nicht eingehalten werden können.

Alle bereits geltenden Arbeitsschutzregelungen werden weitergeführt:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Maske tragen (medizinischen Gesichtsmasken, FFP2 oder vergleichbar (KN95/N95), wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht möglich ist,
  • regelmäßig Lüften

Hier die Corona-ArbSchV als Download


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.