Neue Förderung der Bio-Zertifizierung von Unternehmen in der Gastronomie

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine neue Förderung gestartet, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten. Mehr Informationen zur Förderung bei Tageskarte.

Mit der „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV)“ werden ab sofort die Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Außer-Haus-Verpflegung ist (z.B. Restaurants, Kantinen, Catering-Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser). Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung hier


 

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