Neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2026 festgelegt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Bundesrat hat die neuen Vorgaben für die Sozialversicherungsentgeltverordnung verabschiedet. Diese Regelung legt fest, wie unentgeltliche oder verbilligte Leistungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu bewerten sind. Die entsprechenden Werte wurden am 29. Dezember 2025 offiziell veröffentlicht und treten für das Kalenderjahr 2026 in Kraft.

Anpassung der Werte für die freie Verpflegung

Für die Gewährung von Mahlzeiten an Beschäftigte steigen die anzusetzenden Beträge im Vergleich zum Vorjahr an. Der monatliche Gesamtwert für eine Vollverpflegung erhöht sich auf 345 Euro, nachdem dieser im Jahr 2025 noch bei 333 Euro lag. Auf den Tag umgerechnet entspricht dies einem Wert von 11,50 Euro.

Die Verordnung differenziert dabei zwischen den einzelnen Mahlzeiten. Für ein Frühstück setzt der Verordnungsgeber für das Jahr 2026 einen Monatswert von 71 Euro fest, was einem Tageswert von 2,37 Euro entspricht. Das Mittagessen sowie das Abendessen werden mit jeweils 137 Euro pro Monat beziehungsweise 4,57 Euro pro Tag veranschlagt. Damit wird für beide Mahlzeiten derselbe Satz angewendet.

Pauschale für Unterkunft und Sonderregelungen

Neben der Verpflegung regelt die Verordnung auch den Sachbezugswert für die freie Unterkunft. Dieser wird für das Jahr 2026 bundeseinheitlich auf 285 Euro im Monat festgelegt. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Hinzurechnung zum Lohn, sofern der Arbeitgeber den Wohnraum kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung stellt.

Es gelten jedoch Abweichungen von diesem Standardwert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die Belegung einer Wohneinheit mit mehreren Arbeitnehmern. Zudem sieht die Verordnung gesonderte Sätze für Auszubildende sowie für jugendliche Beschäftigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Diese Differenzierungen sollen den spezifischen Lebensumständen dieser Personengruppen Rechnung tragen.

Mehr Informationen hierzu in der hier verlinkten Datei...


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.