Neuer BGN-Gefahrtarif ab 2025

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Arbeiten wird sich in den in den kommenden Jahren weiter verändern. Die BGN beobachtet dies und passt ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 auch diesen veränderten Arbeitswelten an. So kann zum Beispiel für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden.

Auch werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Ein Beispiel aus der Fleischwirtschaft: „Bearbeitung von Geflügel“ geht in der Gewerbe­gruppe „Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren“ auf, weil durch die fort­schreitende Technisierung keine Abgrenzung mehr sinnvoll ist.

Für viele Branchen bringt der neue Tarif zudem Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert hat. So sinkt beispielsweise für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die im Hinblick auf die Versichertenzahlen größte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94.

Die BGN wird zum neuen Gefahrtarif umfassend informieren, unter anderem auf ihren Internetseiten und im Webmagazin „Akzente“. Bescheide zur Veranlagung gehen ab Mitte Oktober 2024 an die Betriebe.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.