Auf welchem Laufwerk werden Arbeitsdokumente abgespeichert, wie lautet das offizielle Wording bei Kundenanfragen und was muss bis zum Feierabend eigentlich genau erledigt werden? Jeder Arbeitsplatz ist anders, Abläufe können sich von Betrieb zu Betrieb unterscheiden.
Kein Wunder, dass die erste Zeit in einem neuen Job oft herausfordernd ist. Eine ausführliche Einarbeitung kann dann helfen. Doch hat man eigentlich ein Recht darauf?
Zunächst einmal gilt: «Die Organisation der Einarbeitung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. «Dieser hat gemäß Paragraf 106 der Gewerbeordnung die Arbeit zu organisieren, Aufgaben zu verteilen und gegebenenfalls die Einarbeitung zu steuern.»
Im Zweifel besser nachfragen
Seine Aufgaben muss man sich am ersten Arbeitstag also nicht selbst zusammensuchen. Doch ob neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeder einzelne Arbeitsschritt im neuen Job detailliert erklärt wird, etwa durch Kolleginnen oder Kollegen, oder ob man sich vor allem selbst einfuchsen muss, beispielsweise mit Hilfe schriftlicher Materialien, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. «Ein subjektives Recht des Arbeitnehmers auf eine bestimmte Form der Einarbeitung besteht nicht», so Oberthür.
Auch wie lange die Einarbeitung dauert und ob sie bei einem hybriden Arbeitsplatzmodell im Homeoffice oder im Büro stattfindet, ist gesetzlich nicht geregelt. Ist man unzufrieden mit der Einarbeitung im neuen Job oder hat viele offene Fragen, bleibt also vor allem eines: Nachfragen und den Vorgesetzten Bescheid geben, dass man noch Unterstützung braucht.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).