Nichts mehr zu tun: Kann Arbeitgeber Mitarbeiter heim schicken?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Alles erledigt und nichts mehr zu tun? Das klingt nach einem entspannten Restarbeitstag. Oder nach frühem Feierabend - freiwillig oder nicht. Doch kann der Arbeitgeber einen dann auch einfach nach Hause schicken, ohne die komplette Arbeitszeit zahlen zu müssen?

«Nein, dann müssen Arbeitgeber die ausfallenden Stunden bezahlen», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die vereinbarte Arbeitszeit, muss also komplett vergütet werden – da macht es keinen Unterschied, ob gerade Aufgaben vorliegen oder eben nicht. 

Das gilt jedoch nicht immer. Wenn Angestellte in einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wie etwa der Gleitzeit, angestellt sind, kann der Arbeitgeber je nach Regelungen in der Betriebsvereinbarung die Stunden auch streichen.

Was sind die Alternativen?

Nichts mehr im eigenen Bereich zu tun? Warum nicht woanders aushelfen? Wenn die eigenen Arbeitsaufträge alle erledigt sind, heißt das nicht unbedingt, dass es nichts mehr zu tun gibt. Der Arbeitgeber kann Angestellten in dem Fall neue Tätigkeiten zuweisen. Dabei ist aber wichtig, dass diese gleichwertig zu den eigentlich vereinbarten Aufgaben sind. 

Alternativ können Arbeitgeber in manchen Fällen auch den Abbau von Überstunden für diese Zeit verlangen - sofern die betrieblichen Regelungen das vorsehen. In ihnen wird festgehalten, ob der Arbeitgeber die Gewährung des Freizeitausgleichs anordnen darf oder nicht, so Oberthür. 

Wenn er sie denn anordnen darf, können Arbeitnehmer auch mal auf Kosten des Überstundenkontos früher heimgeschickt werden - wenn es nichts mehr zu tun gibt. 

Was aber auch nicht geht: Einfach ohne Rücksprache nach Hause gehen. Denn nach §611 BGB schulden Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. Sie müssen also während der vereinbarten Arbeitszeit auch arbeitsbereit sein, die Organisation der Arbeit obliegt aber den Führungskräften. Besser also: Sich bereithalten, Beschäftigungslücken anzeigen, nach Aufgaben fragen und generell im Gespräch bleiben. 

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.