Nichts mehr zu tun: Kann Arbeitgeber Mitarbeiter heim schicken?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Alles erledigt und nichts mehr zu tun? Das klingt nach einem entspannten Restarbeitstag. Oder nach frühem Feierabend - freiwillig oder nicht. Doch kann der Arbeitgeber einen dann auch einfach nach Hause schicken, ohne die komplette Arbeitszeit zahlen zu müssen?

«Nein, dann müssen Arbeitgeber die ausfallenden Stunden bezahlen», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die vereinbarte Arbeitszeit, muss also komplett vergütet werden – da macht es keinen Unterschied, ob gerade Aufgaben vorliegen oder eben nicht. 

Das gilt jedoch nicht immer. Wenn Angestellte in einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wie etwa der Gleitzeit, angestellt sind, kann der Arbeitgeber je nach Regelungen in der Betriebsvereinbarung die Stunden auch streichen.

Was sind die Alternativen?

Nichts mehr im eigenen Bereich zu tun? Warum nicht woanders aushelfen? Wenn die eigenen Arbeitsaufträge alle erledigt sind, heißt das nicht unbedingt, dass es nichts mehr zu tun gibt. Der Arbeitgeber kann Angestellten in dem Fall neue Tätigkeiten zuweisen. Dabei ist aber wichtig, dass diese gleichwertig zu den eigentlich vereinbarten Aufgaben sind. 

Alternativ können Arbeitgeber in manchen Fällen auch den Abbau von Überstunden für diese Zeit verlangen - sofern die betrieblichen Regelungen das vorsehen. In ihnen wird festgehalten, ob der Arbeitgeber die Gewährung des Freizeitausgleichs anordnen darf oder nicht, so Oberthür. 

Wenn er sie denn anordnen darf, können Arbeitnehmer auch mal auf Kosten des Überstundenkontos früher heimgeschickt werden - wenn es nichts mehr zu tun gibt. 

Was aber auch nicht geht: Einfach ohne Rücksprache nach Hause gehen. Denn nach §611 BGB schulden Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. Sie müssen also während der vereinbarten Arbeitszeit auch arbeitsbereit sein, die Organisation der Arbeit obliegt aber den Führungskräften. Besser also: Sich bereithalten, Beschäftigungslücken anzeigen, nach Aufgaben fragen und generell im Gespräch bleiben. 

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.