Nur wenige Frauen fragen nach Verdienst ihrer Kollegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nur wenige Beschäftigte nutzen ihr Recht, für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern nach dem Verdienst ihrer Kollegen zu fragen. Das zeigt der zweite Bericht, mit dem die Bundesregierung die Wirksamkeit des 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetzes überprüft hat. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wertete den zuvor im Bundeskabinett beratenen Bericht am Mittwoch in Berlin als sehr ernüchternd und kündigte eine Novelle an.

Dem Gutachten zufolge hat die Mehrheit der Beschäftigten weder eine Auskunft verlangt noch plant sie, dies in absehbarer Zukunft zu tun. «Konkret geben 4 Prozent der Beschäftigten an, eine Auskunftsanfrage gestellt zu haben», schrieben die Autoren des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Tübingen.

Durch das Gesetz können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auskunft darüber verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit verdienen. So soll die Bezahlung mit dem Lohn von Kollegen des anderen Geschlechts verglichen werden können. Gleiche oder gleichwertige Arbeit soll gleich bezahlt werden. Laut Statistischem Bundesamt verdienten Frauen 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer - wegen oft niedriger bezahlter Berufe und mehr Teilzeit. Aber auch bei vergleichbarer Tätigkeit waren es pro Stunde 7 Prozent weniger.

Gründe für die Zurückhaltung:

An mangelnder Relevanz des Themas Entgeltgleichheit liegt es nicht, dass so wenige nachfragen. 85 Prozent der Beschäftigten gaben laut dem Bericht an, dass das Thema für sie wichtig ist. Aber zwei Drittel wissen demnach nichts von ihren Auskunftsrechten - obwohl rund 86 Prozent der befragten Verantwortlichen in Betrieben und Dienststellen den Anspruch auf Auskunft kennen. Doch, so die Gutachter, Betriebe und Dienststellen würden den Auskunftsanspruch den Beschäftigten «nicht aktiv kommunizieren».

«Unter dem anderen Drittel sehen manche keinen Mehrwert in einer Auskunft, oder sie fürchten, dass ein Auskunftsersuchen von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden könnte», stellen die Gutachter fest. In einigen Betrieben wurde demnach auch nicht festgelegt, wer für die Beantwortung der Auskunftsanfragen verantwortlich ist - was Beschäftigte vom Nachhaken abhalten könnte.

Wirkung des Auskunftsrechts:

In seiner aktuellen Ausgestaltung hat der Auskunftsanspruch laut dem Evaluierungsbericht «keinen statistisch signifikanten Effekt» auf die Entgeltunterschiede. Allerdings: Wenn eine Auskunftsanfrage gestellt wurde und Unterschiede beim Einkommen auffallen, hat dies «in der Regel» auch Auswirkungen: So werde dann oft die Stellenbeschreibung geändert oder das bezahlte Einkommen erhöht. «Eine auffällige Auskunft hat also einen Einfluss auf das Entgelt.»

Prüfverfahren im Betrieb:

Das Gesetz sieht auch vor, dass Unternehmen freiwillig ihre Entgeltstruktur prüfen - aber seit 2019 haben dies nur knapp 30 Prozent der privaten Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten getan. «Viele Betriebe sehen keine Notwendigkeit zur Überprüfung oder bemängeln fehlende Anreize, Informationen, Hilfen oder
Ressourcen», so die Gutachter. Auch dieses vom Gesetzgeber beschlossene Instrument entfalte also «keine Wirkung im Sinne der Ziele des Gesetzes». Auch die vom Gesetz vorgesehenen Berichte zur Lohngleichheit haben viele Unternehmen nicht erstellt.

Gesetz soll verbessert werden:

«Das Entgelttransparenzgesetz verpufft weitgehend wirkungslos», sagte DGB-Vize Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur. An einer Weiterentwicklung führe kein Weg vorbei. Hannack erinnerte an die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, die viel Potenzial biete, mit den Defiziten des deutschen Gesetzes aufzuräumen. Arbeitgeber müssten verpflichtet werden, ihre betrieblichen Entgeltstrukturen regelmäßig zu überprüfen und Benachteiligungen abzustellen. IG-Metall-Vizechefin Christiane Benner forderte «eine Maßnahmenpflicht, wenn Verstöße gegen die Entgeltgleichheit festgestellt werden».

Paus kündigte eine Novelle des Gesetzes entsprechend den EU-Vorgaben an. Das Gesetz solle «bekannter und vor allem auch verbindlicher werden». Dabei solle die Geltung des Gesetzes anders als heute auch auf Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten ausgedehnt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.

Im deutschen Gastgewerbe wurden 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Analyse von ZEW Mannheim und Creditreform weist für das Gastgewerbe zudem die höchsten Schließungsraten unter den betrachteten Wirtschaftszweigen aus.