Im deutschen Gastgewerbe sind 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen worden. Das waren 15 Prozent mehr als 2024. Die Analyse des ZEW Mannheim und Creditreform weist damit für das Gastgewerbe einen stärkeren Anstieg aus als im Vorjahr, als die Schließungszahlen um elf Prozent gestiegen waren.
Deutschlandweit stieg die Zahl der Unternehmensschließungen 2025 gegenüber dem Vorjahr um elf Prozent. Insgesamt registrierte das Mannheimer Unternehmenspanel (MUP) fast 190.000 geschlossene Unternehmen. Grundlage des Panels ist die Unternehmensdatenbank von Creditreform. Das MUP bildet nach Angaben der Herausgeber Unternehmen in Deutschland einschließlich Kleinstunternehmen und selbstständiger Freiberufler ab.
Gastgewerbe weist höchste Schließungsraten unter betrachteten Branchen auf
Besonders deutlich fällt das Gastgewerbe beim Verhältnis der Schließungen zum Unternehmensbestand auf. Der Bericht weist für die Branche die höchsten Schließungsraten unter den betrachteten Wirtschaftszweigen aus. Die Schließungsrate bezeichnet dabei den Quotienten aus der Zahl der Schließungen und dem Unternehmensbestand des Vorjahres.
Je nach Raumtyp lag die Schließungsrate im Gastgewerbe 2025 zwischen 7,3 und 7,5 Prozent. Für Metropolen und Agglomerationsräume weist der Bericht jeweils 7,4 Prozent aus, für verstädterte Räume 7,3 Prozent und für ländliche Räume 7,5 Prozent. Damit lagen die Werte des Gastgewerbes über der Schließungsrate aller Unternehmen, die je nach Raumtyp zwischen 5,6 und 5,8 Prozent betrug.
Beim Arbeits- und Fachkräftemangel formulieren die Autoren vorsichtig. Vertreter des Gastgewerbes beklagten vielfach einen Mangel an Arbeits- und Fachkräften. Neben hohen Kosten spiele vermutlich auch dieser eine Rolle bei der Entscheidung, ein Unternehmen weiterzuführen, heißt es in dem Bericht.
Nur rund 13 Prozent der Schließungen sind Insolvenzen
Unternehmensschließungen sind dabei nicht mit Unternehmensinsolvenzen gleichzusetzen. Nach den MUP-Daten entfielen 2025 13,4 Prozent der erfassten Schließungen auf Insolvenzen. 43,4 Prozent waren Abmeldungen oder Geschäftsaufgaben ohne Insolvenzverfahren. Weitere 43,2 Prozent entfielen auf Gesellschaften, die als nicht mehr wirtschaftsaktiv eingestuft wurden.
Der Anteil der Insolvenzen an allen Schließungen ist dem Bericht zufolge seit 2002 von 24 auf 13 Prozent zurückgegangen. Unter den freiwilligen Schließungen befinden sich auch solche, die nicht aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeit oder mangelnder Profitabilität erfolgten, sondern aus Altersgründen oder infolge fehlender Nachfolge.
Bei den freiwilligen Schließungen eigentümergeführter Familienunternehmen entfielen 2025 29 Prozent auf Unternehmen mit Inhabern im Alter von mindestens 65 Jahren. Im Jahr 2002 hatte dieser Anteil bei 14 Prozent gelegen. Rund 86 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind dem Bericht zufolge eigentümergeführte Familienunternehmen.
Bericht unterscheidet Unternehmensschließungen von amtlichen Gewerbeabmeldungen
Die Zahlen des MUP unterscheiden sich methodisch von der Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Destatis erfasst dort Betriebe und damit neben selbstständigen Betrieben auch Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen. Zudem kann eine Gewerbeabmeldung unter anderem bei Verkauf, Verpachtung, Änderung der Rechtsform oder der Verlegung in einen anderen Meldebezirk erfolgen.
Während die Zahl der Gewerbeabmeldungen 2025 um ein Prozent sank, stieg die Zahl der von Destatis gemeldeten Insolvenzverfahrensanträge um zehn Prozent auf 24.064. Auch das MUP registrierte einen deutlichen Anstieg der Unternehmensschließungen.
Bei der Bewertung der MUP-Zahlen ist zudem eine methodische Änderung zu berücksichtigen. Bei Unternehmen im Handelsregister verwendet das ZEW in bestimmten Fällen nun den von Creditreform ermittelten Zeitpunkt der Geschäftseinstellung anstelle des späteren Datums der Handelsregisterlöschung. Dadurch habe sich die Zeitreihe gegenüber dem vorherigen Bericht verschoben.
Für die Kategorie der nicht mehr wirtschaftsaktiven Personengesellschaften arbeitet das ZEW mit einem Schätzverfahren. Für 2024 und 2025 sei die Schätzung aufgrund der dreijährigen Frist, nach der fehlende neue Einträge berücksichtigt werden, mit hoher Unsicherheit verbunden. Für die beiden Jahre erfolge deshalb eine Prognose, die sich an der Entwicklung der Schließungsart „Abmeldungen und Geschäftsaufgaben“ orientiere.
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