OLG Hamburg stärkt Rechte von Arbeitgebern bei anonymen Bewertungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen anonyme negative Bewertungen auf Plattformen Kununu vorgehen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 13. Juli 2026 eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg rechtskräftig werden lassen, nachdem die Plattform ihre Berufung zurückgenommen hatte. Darüber berichten unter anderem Personalwirtschaft und LTO.

OLG Hamburg bestätigt Unterlassungsanspruch gegen anonyme Bewertung endgültig

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine anonyme Ein-Stern-Bewertung eines Unternehmens auf Kununu. Der Arbeitgeber bestritt nach den vorliegenden Berichten, dass die bewertende Person jemals bei ihm beschäftigt gewesen sei oder an einem Bewerbungsverfahren teilgenommen habe. Er verlangte deshalb entweder die Offenlegung ausreichender Informationen zur Überprüfung eines geschäftlichen Kontakts oder die Löschung der Bewertung.

Bereits im Februar 2024 hatte das OLG Hamburg im Eilverfahren entschieden, dass ein Bewertungsportal eine beanstandete Bewertung löschen müsse, wenn der Arbeitgeber mangels ausreichender Individualisierung des Bewertenden nicht überprüfen könne, ob tatsächlich ein geschäftlicher Kontakt bestanden habe. Grundlage seien die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur sogenannten Störerhaftung von Bewertungsportalen.

Im Hauptsacheverfahren verurteilte anschließend das Landgericht Hamburg Kununu zur Unterlassung. Nachdem das OLG Hamburg den Beteiligten im Juni 2026 mitgeteilt hatte, die Berufung habe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, nahm die Plattform ihr Rechtsmittel zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Gericht verlangt überprüfbaren geschäftlichen Kontakt statt bloßer Nachweise

Nach Auffassung des OLG müsse ein Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, selbst zu überprüfen, ob der Verfasser einer Bewertung tatsächlich Arbeitnehmer, ehemaliger Mitarbeiter oder Bewerber gewesen sei. Die Plattform müsse den Bewertenden zwar nicht namentlich identifizieren, ihn jedoch so weit kenntlich machen, dass eine Überprüfung des behaupteten geschäftlichen Kontakts möglich werde.

Im konkreten Verfahren hatte Kununu unter anderem geschwärzte Arbeitsunterlagen vorgelegt. Diese reichten nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus, weil der Arbeitgeber daraus nicht erkennen konnte, ob die Unterlagen tatsächlich zur Person hinter der Bewertung gehörten. Auch Dokumente, aus denen lediglich der Arbeitgeber als Aussteller hervorgehe, belegten nach Ansicht des Senats kein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis.

Entscheidung betrifft vor allem zweifelhafte anonyme Arbeitgeberbewertungen

Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die Entscheidung Bedeutung haben, da Arbeitgeberbewertungen bei der Personalgewinnung häufig eine wichtige Rolle spielen. Die Gerichte stellen jedoch nicht die Möglichkeit negativer Bewertungen durch tatsächliche Mitarbeiter oder Bewerber infrage. Maßgeblich ist vielmehr, ob der behauptete Kontakt zum Unternehmen nachvollziehbar überprüft werden kann, wenn dieser bestritten wird.

Die Berichte weisen zugleich darauf hin, dass das OLG Hamburg keine generelle Pflicht zur Herausgabe von Klarnamen ausgesprochen habe. Vielmehr müsse das Bewertungsportal eine Form der Individualisierung ermöglichen, die eine Prüfung des behaupteten Kontakts erlaube, ohne den Bewertenden zwingend identifizierbar zu machen. Wie dies künftig praktisch umgesetzt wird, dürfte Gegenstand weiterer Verfahren sein.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.

Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag – im Mai stehen einige Feiertage an. Doch gerade bei Minijobbern, die nicht an jedem Tag der Woche arbeiten, kann das Fragen zu den Themen Gehalt und Arbeitszeiten aufwerfen. Was gilt?

Eine Umfrage unter Personalentscheidern zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin auf Anwesenheitspflichten setzen. Gleichzeitig nennen Befragte konkrete Faktoren, die die freiwillige Rückkehr ins Büro beeinflussen.

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?