Psychische Krankheiten Hauptgrund für Krankschreibungen

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Psychische Leiden waren nach Angaben der Krankenkasse DAK im ersten Halbjahr der Hauptgrund für Krankschreibungen bayerischer Beschäftigter. Depressionen, Ängste oder Anpassungsstörungen stehen damit zum ersten Mal seit Anpassung der Diagnosezuordnung im Jahr 2022 auf dem Spitzenplatz, wie eine Sprecherin der DAK Bayern der Deutschen Presse-Agentur sagte. Demnach stiegen die Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Krankheiten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um zwölf Prozent. 

Gleichzeitig gab es beim bisherigen Spitzenreiter, den Atemwegserkrankungen, einen Rückgang um rund 25 Prozent. Die Fehltage aufgrund von Husten, Halsweh oder Schnupfen sanken laut DAK Bayern von rund 190 auf 142 Tage je 100 Beschäftigte. Dadurch liegen nun psychische Krankheiten vor Muskel-Skelett-Erkrankungen, wozu unter anderem Rückenschmerzen gehören, und Atemwegserkrankungen auf Platz eins der Krankschreibungsursachen. 

Dies geht aus der aktuellen Krankenstandsanalyse des IGES-Instituts im Auftrag der DAK-Gesundheit hervor, für die die Daten der rund 312.400 bei der DAK versicherten Beschäftigten im Freistaat ausgewertet wurden. Wegen der breiten Datenbasis gelten diese Ergebnisse als repräsentativ.

Teilkrankschreibung zur Reduzierung des Krankenstandes?

Insgesamt ging der Krankenstand im Freistaat demnach im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht zurück - um 0,2 Punkte auf 4,6 Prozent. Das bedeutet, dass an jedem Tag im Schnitt von 1.000 Beschäftigten 46 krankgeschrieben waren. Zugleich stieg die durchschnittliche Krankschreibungsdauer leicht an: Von 9,3 Tagen im ersten Halbjahr 2025 auf 9,6 Tage im ersten Halbjahr 2026.

Aus Sicht von DAK-Landeschef Rainer Blasutto kann die geplante Teilkrankschreibung sinnvoll sein, um die Genesung zu fördern, Ausfallzeiten zu reduzieren und gleichzeitig den Bedürfnissen der Erkrankten und der Betriebe besser gerecht zu werden. «Sie eröffnet den Beschäftigten die Chance, je nach gesundheitlicher Situation schrittweise im Arbeitsleben zu bleiben oder in den Beruf zurückzukehren, ohne sich zwischen voller Arbeitsfähigkeit und vollständiger Arbeitsunfähigkeit entscheiden zu müssen», erläuterte Blasutto. Dennoch müsse weiter in Prävention und Gesundheitsförderung investiert werden. (dpa)


 

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