Reale Umsätze im Gastgewerbe stagnieren im Februar 2026

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Statistische  Bundesamt hat die vorläufigen Ergebnisse für das deutsche Gastgewerbe im Februar 2026 veröffentlicht. Wie die Behörde aus Wiesbaden mitteilt, blieb der Umsatz kalender- und saisonbereinigt im Vergleich zum Vormonat real unverändert. Nominal, also ohne Berücksichtigung der Preisbereinigung, konnte die Branche hingegen ein leichtes Plus von 0,4 Prozent gegenüber dem Januar 2026 verbuchen.

Rückgang der preisbereinigten Erlöse im Vergleich zum Vorjahr

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2025 zeigt die Statistik eine deutliche Differenz zwischen den realen und nominalen Werten. Während der Umsatz nominal um 2,3 Prozent stieg, sank er real um 4,6 Prozent. Diese Entwicklung verdeutlicht den Einfluss der Preissteigerungen auf die Ertragslage der Betriebe. Nach Angaben des Amtes wurden zudem die Zahlen für den Januar 2026 revidiert. Der reale Rückgang im ersten Monat des Jahres gegenüber dem Dezember 2025 fiel mit 4,3 Prozent stärker aus als zunächst mit 3,9 Prozent angenommen.

Beherbergungssektor erzielt Zuwächse

Unterschiedliche Entwicklungen zeigten sich in den einzelnen Sparten des Gastgewerbes. Die Hotels und Beherbergungsunternehmen verzeichneten im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat ein reales Umsatzplus von 2,4 Prozent. Nominal stiegen die Erlöse in diesem Bereich um 2,6 Prozent an. Im Vergleich zum Februar des Vorjahres sank der reale Umsatz der Beherbergungsbetriebe jedoch leicht um 0,3 Prozent, während er nominal um 4,1 Prozent zulegte.

Gastronomie meldet sinkende Umsatzzahlen

In der Gastronomie stellte sich die Situation im Februar 2026 weniger stabil dar. Der Umsatz sank hier gegenüber dem Januar 2026 real um 1,1 Prozent und nominal um 1,2 Prozent. Im langfristigen Vergleich zum Februar 2025 verzeichnete die Sparte einen realen Umsatzrückgang von 6,2 Prozent. Trotz dieses preisbereinigten Minus stieg der nominale Umsatz in der Gastronomie im Jahresvergleich um 1,7 Prozent an.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.