Rechtsanwalt: „Sonderrechte für Geimpfte ist eine unsinnige Debatte!“ 

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In diesen Tagen diskutiert das Land über eine Frage: Sollen Menschen, die eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus erhalten haben, anschließend über Sonderrechte verfügen und demzufolge etwa ohne Einschränkungen andere Menschen treffen können oder einfach nur nicht länger Maskenpflicht und Abstandsgebote beachten müssen? 

„Was für eine unsinnige Diskussion!“, erklärt ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel. „Es steht derzeit nicht fest, dass diejenigen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden, nicht dennoch das Virus auf andere Menschen übertragen können. Deshalb ist die aktuelle Debatte über Sonderrechte von Geimpften in jedem Fall verfrüht. Und zwar nicht aus rechtlicher, sondern aus medizinischer Sicht.“ Darauf haben führende Virologen in Deutschland, wie etwa der Bonner Virologe Hendrik Streeck, völlig zu Recht aufmerksam gemacht.

„Rechtlich betrachtet geht die Diskussion am Thema vorbei. Denn es handelt sich bei dem, was ein gegen das Coronavirus geimpfter Mensch gegebenenfalls einmal im Anschluss an eine Impfung an Rechten für sich einfordert, nicht um Sonderrechte. Das mag ein einfaches Beispiel verdeutlichen. Unterstellen wir, dass sich unser Geimpfter in einem Teil Deutschlands aufhält, in dem aufgrund explodierender Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangssperre verhängt wurde. Und unterstellen wir weiter, dass diese Maßnahme an sich rechtlich nicht zu beanstanden ist", so Schlegel. 

"Dann stellt sich für den Geimpften die Frage, warum er sich an die angeordnete Ausgangssperre halten muss. Damit reklamiert der Geimpfte kein Sonderrecht für sich. Vielmehr begehrt er lediglich das, was allen Menschen üblicherweise als Recht zugestanden wird. Nämlich das eigene Heim zu jeder Zeit verlassen zu dürfen. Wenn das für den Geimpften ohne Gefahr für sich und andere möglich sein sollte, muss der Geimpfte natürlich von der Ausgangssperre ausgenommen werden. Nicht deshalb, weil dem Geimpften ein Sonderrecht zugestanden werden muss, sondern weil die Beschränkung der Rechte des Geimpften mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbaren wäre. Mithin geht es rechtlich allein um die Einschränkung von Rechten solcher Personen, die aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen darstellen.“

Was ist zu tun, laut Dr. Uwe Schlegel? „Die Politik sollte sich um die ausreichende Beschaffung von Impfstoff und die für die Massenimpfung notwendige Logistik kümmern statt unsinnige Debatten zu führen. Das sich unter den über Sonderrechte für Geimpfte diskutierenden Politikern zahlreiche studierte Juristen befinden, macht die Sache übrigens nicht besser.“

Fragen und Antworten zur Impfung gegen das Coronavius/Covid19 gibt es hier.


Zurück

Vielleicht auch interessant

In unserer Folge des Hospitality Jobcast geht es um ein essentielles Führungsthema: Das Mitarbeitergespräch. Bei einigen löst allein der Gedanke an den Termin mit dem Vorgesetzten bereits Unbehagen aus. Wie eine neue Gesprächskultur geschaffen werden kann, berichtet Christian Henzler von Gründer von ⁠newworx.

Im Gastgewerbe sind Praktika schon lange einer der wichtigsten Wege, um junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen. Auch branchenübergreifend finden 61 Prozent der Unternehmen ihre Auszubildende über Praktika. Eine neue Webseite bündelt jetzt alle Informationen.

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können Arbeitnehmer Arbeitgeber bewerten. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

Sie waren auf Dienstreise, mussten ein Werkzeug selbst kaufen oder haben das Geld für den Blumenstrauß zum Geburtstag des Kollegen vorgestreckt? Welche dieser Kosten erstattet der Arbeitgeber und wie bekomme ich dieses Geld zurück? Zwei Experten erklären, worauf Sie bei Spesen und Auslagen besonders achten müssen.

Sie waren auf Dienstreise oder haben was für die Arbeit gekauft, und bekommen das Geld vom Arbeitgeber erstattet? Wann Steuern anfallen und wie Erstattungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Schon ein paar Infos zum Job genügen KI-Programmen wie ChatGPT, um binnen Sekunden ein ansprechendes Bewerbungsschreiben zu erstellen. Wie gehen Unternehmen damit um?

Im Jahr 2023 haben rund 479.900 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren zwar 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2022, aber noch immer sechs Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie.

Galeria-Investor Beetz ist zuversichtlich, den insolventen Warenhauskonzern wiederbeleben zu können. Die meisten Filalen sollen erhalten bleiben. Welche geschlossen werden, steht noch nicht fest.

Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Zwar verschwimmen hier die Grenzen zwischen Job und Privatleben oft. Wann dann die Unfallversicherung greift und wann nicht, zeigt ein exemplarischer Fall.

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren.