Rückruf von französischem Camembert wegen Bakterienfunden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein in mehreren Bundesländern vertriebener Camembert wird zurückgerufen. Wie das Portal lebensmittelwarnung.de meldet, betrifft dies das Produkt „Camembert de Normandie“ in der 250-Gramm-Packung.

Betroffene Ware und Vertrieb

Nach Angaben auf lebensmittelwarnung.de handelt es sich um Produkte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 08. April 2026 und 12. April 2026 sowie der Chargennummer 031241. Der Käse wird unter der Handelsmarke „La Réserve des Crémiers“ angeboten.

Hersteller ist das französische Unternehmen Gillot SAS mit Sitz in St. Hilaire de Briouze. Der Vertrieb in Deutschland erfolgt laut Mitteilung über die Fromi GmbH.

Wie lebensmittelwarnung.de weiter berichtet, wurde das Produkt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen verkauft.

Grund des Rückrufs

Der Rückruf erfolgt laut den veröffentlichten Informationen wegen einer Kontamination mit Escherichia coli (E. coli). Dabei handelt es sich um Bakterien, die gesundheitliche Beschwerden auslösen können.

Nach Angaben auf lebensmittelwarnung.de können zwei bis sieben Tage nach dem Verzehr Symptome auftreten. Dazu zählen fieberhafte Magen-Darm-Erkrankungen, die auch mit Blutungen einhergehen können. Zudem seien schwere Nierenkomplikationen insbesondere bei Kindern möglich.

Hinweise für Verbraucher

Verbraucher werden aufgefordert, den betroffenen Camembert nicht zu verzehren. Bereits gekaufte Ware kann laut den Angaben im jeweiligen Geschäft zurückgegeben werden.

Personen, die das Produkt bereits konsumiert haben und entsprechende Beschwerden entwickeln, sollten einen Arzt aufsuchen und auf den Verzehr hinweisen, wie auf lebensmittelwarnung.de mitgeteilt wird.

Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen

Das Portal lebensmittelwarnung.de informiert über Rückrufe und öffentliche Warnungen zu Lebensmitteln in Deutschland. Die Veröffentlichungen basieren auf Angaben der jeweils zuständigen Behörden und Unternehmen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.