Sachbezugswerte 2026 steigen: Höhere Werte für Kost und Logis

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt, der höhere amtliche Sachbezugswerte für das Jahr 2026 vorsieht. Diese Werte dienen der Bewertung von unentgeltlich oder verbilligt gewährten Mahlzeiten, Unterkunft oder Wohnungen an Arbeitnehmer und sind für das steuer- und beitragspflichtige Arbeitsentgelt relevant. Die geplante Erhöhung soll zum 1. Januar 2026 wirksam werden.

Die für 2026 vorgesehenen amtlichen Sachbezugswerte müssen noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, d. h. den Beschluss vom Bundeskabinett, die Zustimmung des Bundesrates und die anschließende Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bislang haben sich im Laufe dieses Verfahrens im Vergleich zum Entwurf allerdings keine wertmäßigen Änderungen ergeben.


Detailierte Infos zu den Sachbezugswerten hier: Neue Sachbezugswerte 2026 – Geplante Erhöhungen bei Verpflegung und Unterkunft - ETL ADHOGA


Anstieg der Verpflegungswerte

Die Sachbezugswerte für Verpflegung steigen an:

  • Der Wert für ein Frühstück erhöht sich von 2,30 Euro auf 2,37 Euro pro Tag.

  • Ein Mittagessen oder Abendessen steigt von 4,40 Euro auf 4,57 Euro pro Tag.

  • Der Wert für freie Verpflegung liegt künftig bei 11,51 Euro pro Tag (345,00 Euro pro Monat).

Die Anwendung der Sachbezugswerte entfällt, wenn für den ArbeitnehmerVerpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte infrage kämen. In diesen Fällen sind die Pauschalen zu kürzen und der Großbuchstabe „M“ in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Bei der Nutzung von Essensgutscheinen darf der Verrechnungswert 2026 den Sachbezugswert für Mittag- oder Abendessen nicht um 3,10 Euro übersteigen, maximal also 7,67 Euro betragen.

Erhöhte Werte für Unterkunft

Auch die Werte für Unterkunft und Wohnung steigen:

  • Die freie Unterkunft (ein Beschäftigter) steigt von 9,40 Euro auf 9,50 Euro pro Tag (285,00 Euro pro Monat).

  • Für die Überlassung einer Wohnung kann ersatzweise die ortsübliche Miete angesetzt werden. Ist dies schwierig, erhöhen sich die Quadratmeterpreise von 4,95 Euro auf 5,01 Euro (einfache Ausstattung von 4,05 Euro auf 4,10 Euro).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?