Schritt vor der Kündigung: Wann ist eine Abmahnung wirksam?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn ein Arbeitnehmer ein Fehlverhalten zeigt oder seine Vertragspflichten verletzt, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen.

Die Abmahnung ist eine Warnung und eine Vorstufe zur Kündigung - kommt es danach erneut zum selben Fehlverhalten des Arbeitnehmers, kann einen Kündigung ausgesprochen werden. Arbeitnehmer müssen aber auch Zeit zur Bewährung erhalten - wenigstens vier Wochen, schreibt die IHK Hamburg.

Was können Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?

Gründe für eine Abmahnung gibt es viele: Alkohol am Arbeitsplatz, Diebstahl, wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, unerlaubte Nebentätigkeiten. Doch nicht immer ist der Fall eindeutig, etwa wenn die geleistete Arbeit nicht den Anforderungen entspricht.

Wer eine Abmahnung erhält, dem rät die Arbeitnehmerkammer Bremen, eine Gegendarstellung zu formulieren. «Auch bei einer berechtigten Abmahnung kann es sinnvoll sein, in einer schriftlichen Gegendarstellung klarzustellen, wie es zu dem Fehlverhalten kam.» Das Schriftstück sollte man in die Personalakte aufnehmen lassen.

Zudem ist es ratsam, sich vorab kompetenten Rechtsrat einzuholen. Wenn es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, sollte man die Interessenvertreter zur Hilfe holen.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Grundsätzlich muss eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen. Wirksam aussprechen kann sie ein weisungsbefugter Vorgesetzter. Darauf macht der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie präzise formuliert sein. Vorgesetzte müssen dabei im Detail das Fehlverhalten beschreiben und rügen. Zudem muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich künftig an die Pflichten im Vertrag zu halten.

Und zu guter Letzt muss der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, falls das gerügte Verhalten sich wiederholt. Ohne diese Warnung handelt es sich um eine bloße Ermahnung. Diese kann keine Grundlage für eine spätere Kündigung bilden.

In der Regel muss eine Abmahnung zeitnah nach der Pflichtverletzung erfolgen. Als Faustregel nennt der VDAA eine Zeitspanne von 14 Tagen. Wird die Abmahnung später ausgesprochen, kann sich dies auf ihre Wirksamkeit auswirken. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.