Schritt vor der Kündigung: Wann ist eine Abmahnung wirksam?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn ein Arbeitnehmer ein Fehlverhalten zeigt oder seine Vertragspflichten verletzt, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen.

Die Abmahnung ist eine Warnung und eine Vorstufe zur Kündigung - kommt es danach erneut zum selben Fehlverhalten des Arbeitnehmers, kann einen Kündigung ausgesprochen werden. Arbeitnehmer müssen aber auch Zeit zur Bewährung erhalten - wenigstens vier Wochen, schreibt die IHK Hamburg.

Was können Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?

Gründe für eine Abmahnung gibt es viele: Alkohol am Arbeitsplatz, Diebstahl, wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, unerlaubte Nebentätigkeiten. Doch nicht immer ist der Fall eindeutig, etwa wenn die geleistete Arbeit nicht den Anforderungen entspricht.

Wer eine Abmahnung erhält, dem rät die Arbeitnehmerkammer Bremen, eine Gegendarstellung zu formulieren. «Auch bei einer berechtigten Abmahnung kann es sinnvoll sein, in einer schriftlichen Gegendarstellung klarzustellen, wie es zu dem Fehlverhalten kam.» Das Schriftstück sollte man in die Personalakte aufnehmen lassen.

Zudem ist es ratsam, sich vorab kompetenten Rechtsrat einzuholen. Wenn es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, sollte man die Interessenvertreter zur Hilfe holen.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Grundsätzlich muss eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen. Wirksam aussprechen kann sie ein weisungsbefugter Vorgesetzter. Darauf macht der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie präzise formuliert sein. Vorgesetzte müssen dabei im Detail das Fehlverhalten beschreiben und rügen. Zudem muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich künftig an die Pflichten im Vertrag zu halten.

Und zu guter Letzt muss der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, falls das gerügte Verhalten sich wiederholt. Ohne diese Warnung handelt es sich um eine bloße Ermahnung. Diese kann keine Grundlage für eine spätere Kündigung bilden.

In der Regel muss eine Abmahnung zeitnah nach der Pflichtverletzung erfolgen. Als Faustregel nennt der VDAA eine Zeitspanne von 14 Tagen. Wird die Abmahnung später ausgesprochen, kann sich dies auf ihre Wirksamkeit auswirken. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat weiter abgenommen. Das Beschäftigungsbarometer des Ifo-Instituts und das Arbeitsmarktbarometer des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sanken im November.

Die Personalnot im Gastgewerbe lässt sich auch an der Anzahl der geschalteten Stellenanzeigen ablesen. Laut einer Untersuchung für die Wirtschaftswoche schalteten insgesamt 105.000 Unternehmen aus dem Gastgewerbe von Januar bis Oktober 2023 1,3 Millionen Stellenanzeigen. Das ist rekordverdächtig.

Mit Unterstützung von Coaches für betriebliche Ausbildung haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als 2500 junge Menschen einen Ausbildungsplatz im Handwerk und 175 im Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz abgeschlossen.

Wer krankgeschrieben ist, muss auch zuhause bleiben? Und verreisen ist dann in jedem Fall ein No-Go? Rund um das Thema Krankschreibung gibt es so einige Annahmen. Was ist dran?

Anderer Job, andere Sprache, anderes Land: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten kann sich laut einer Umfrage vorstellen, für ein Unternehmen im Ausland zu arbeiten. Doch wo zieht es die Deutschen hin?

Mit der Vorweihnachtszeit beginnt das genussvolle Schlemmen. Too Good To Go hat untersucht, ob die Deutschen trotz Inflation mehr für Weihnachtseinkäufe ausgeben oder bei Lebensmitteln sparen.

In Dutzenden Ländern weltweit gibt es sie bereits: eine Zuckersteuer auf Getränke. Deutschland hingegen setzt auf Selbstverpflichtungen der Hersteller. Nun zeigt eine Studie, wie viel Geld eine solche Abgabe sparen würde. Und Geld ist in dem Fall noch nicht alles.

Wer ein Unternehmen verlässt, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Was aber, wenn das nach Meinung des Arbeitnehmenden zu schlecht ausfällt? Ein Gericht entschied, bei wem dann die Beweislast liegt.

Der Normenkontrollrat rät der Bundesregierung zu mehr Mut und weniger Mikromanagement. Die Ampel-Koalition müsse ihre Gesetzgebung in Zukunft nach dem Motto «Weniger, einfacher, digitaler» gestalten, heißt es in seinem Jahresbericht. Ob das gelingt?

Nachhaltigkeit? Da haben die über 60-Jährigen klar die Nase vorn. So lautet ein Fazit der repräsentativen Bevölkerungsbefragung "Weltenretter-Index 2023" im Auftrag der Burger-Restaurantkette Peter Pane.