Schule geschlossen: Eltern-Entschädigung greift bei Kinderbetreuung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Schulen in Deutschland unterrichten wegen Corona nicht mehr im Regelbetrieb. Klassen werden wegen erkrankter Schüler oder Lehrer nach Hause geschickt. Die Folge: Auch viele gesunde Kinder, von denen sich einige auch in Quarantäne befinden, können nicht in die Schule gehen.

Berufstätige Eltern müssen sich dadurch womöglich von einem Tag auf den anderen um die Kinder zu Hause kümmern. Was heißt das für den Job und das Gehalt? Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, beantwortet im Interview wichtige Fragen.

Frage: Müssen die Eltern zur Arbeit kommen, wenn ihr Kind in Quarantäne geschickt wird?

Alexander Bredereck: Die Aufsichtspflichten gegenüber Kindern gehen der Verpflichtung zur Arbeitsleistung vor. Arbeitnehmer müssen allerdings versuchen, eine anderweitige Betreuung des Kindes sicherzustellen. Hier sollten Homeoffice-Möglichkeiten in beiderseitigem Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer genutzt werden.

Frage: Für welches Alter geht man davon aus, dass ein Kind betreut werden muss?

Alexander Bredereck: Das Infektionsschutzgesetz geht davon aus, dass ein Kind bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres beaufsichtigt werden muss. Ältere Kinder müssen beaufsichtigt werden, soweit dies wegen einer Behinderung oder eines Pflegebedarfs im Einzelfall angezeigt ist.

Frage: Was greift denn gesetzlich für eine Regelung, wenn ein gesundes Kind in Quarantäne ist?

Alexander Bredereck: Ist das Kind in Quarantäne und muss betreut werden, greift ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz genauso, wie wenn der Arbeitnehmer selbst in Quarantäne ist.

Frage: Bekommt der Arbeitnehmer in solchen Fällen Geld?

Alexander Bredereck: Er hat einen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss weiter an den Arbeitnehmer zahlen und hat im Gegenzug einen Erstattungsanspruch, kann sich das Geld also vom Staat zurückholen.

Für erwerbstätige Personen wird die Entschädigung längstens für 10 Wochen gewährt, für Alleinerziehende längstens für 20 Wochen. Der Höhe nach beträgt die Entschädigung 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro.

Frage: Welche Möglichkeiten haben Freiberufler?

Alexander Bredereck: Missverständliche Pressemeldungen erweckten zunächst den Eindruck, dass die Ansprüche nur Arbeitnehmern zustehen würden. Im Infektionsschutzgesetz ist diesbezüglich ausdrücklich von «erwerbstätigen Personen» die Rede. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass auch Freiberufler Anspruch auf die Entschädigungszahlungen haben.

Frage: Wie können sich Eltern eventuell mit dem Arbeitgeber abstimmen?

Alexander Bredereck: Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Ich empfehle vor allen Dingen Homeoffice-Lösungen. Dabei sollte aber auch berücksichtigt werden, dass die Möglichkeiten, Arbeitsleistungen im Homeoffice zu erbringen, bei gleichzeitiger Notwendigkeit einer Kinderbetreuung erheblich eingeschränkt sind. Der Gesetzgeber verschließt vor diesem Problem bislang noch die Augen.

Der Einsatz von Erholungsurlaub für diese Fälle erscheint mir rechtlich fragwürdig und auch mittelfristig wenig sinnvoll. Der Abbau von Überstunden während der Betreuungszeit könnte hingegen eine sinnvolle Alternative zur zeitlich und der Höhe nach begrenzten Entschädigungszahlung sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.