Sonderurlaub für Handwerkertermine?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Toilettenspülung funktioniert nicht, der Wasserhahn tropft, die Waschmaschine muss repariert werden: Kurz gesagt, ein Handwerker ist gefragt. Doch nicht selten liegen die Termine, die man bekommen kann, in der eigenen Arbeitszeit. Dann stellt sich die Frage: Steht Beschäftigten dafür eigentlich eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu?

Die kurze Antwort: in der Regel nicht. Zwar sieht Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass ein Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht verliert, wenn er «für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.»

Damit seien aber Fälle wie ein Todesfall in der Familie oder ein Notfall gemeint, bei dem man «zu Hause helfen muss», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Ein Handwerkertermin ist hingegen planbar - und damit «so zu gestalten, dass man ihn außerhalb der Arbeitszeiten durchführen muss, oder dass man jemanden finden muss, der den Handwerker in die Wohnung reinlässt.»

Allerdings gibt es eine Ausnahme: «Nämlich dann, wenn man morgens ins Bad kommt und da ist ein Wasserrohrbruch», sagt Meyer. «Hier sagt die herrschende Meinung, dass man dann auch für die Zeit der Havariebeseitigung seinen Gehaltsanspruch behält.»

Unbezahlter Sonderurlaub als Option

Allen, die von solchen Notfällen im Haushalt verschont bleiben, rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich bei anstehenden Handwerkerterminen mit dem Arbeitgeber zu verständigen. Womöglich könne man die Zeit, die man zu Hause bleiben muss, nacharbeiten. Bei vielen Arbeitszeitmodellen sei es ohnehin kein Problem, zwei Stunden später zu kommen - und diese einfach hinten dranzuhängen.

Ist das nicht der Fall, gibt es eine weitere Option: einen Urlaubstag nehmen. Hat man keine Urlaubstage mehr, kann man «natürlich unbezahlten Sonderurlaub erbeten, den man in der Regel auch bekommt», so Meyer. Einen Anspruch darauf gibt es streng genommen aber nicht.

Übrigens: Auch Mieter, die etwa von ihrer Hausverwaltung einen Termin fürs Ablesen des Stromzählers oder der Heizung zugeteilt bekommen, haben dafür keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung - «gerade weil diese Termine ziemlich lange im Vorfeld schon angekündigt werden», so Meyer. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.