Spontane Kündigung eingereicht: Kann ich sie zurücknehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Extreme Belastung, ständig Ärger mit der Chefin, im Job schon länger nicht mehr glücklich: Manchmal reicht in einer solchen Situation ein kleiner Auslöser und man knallt der Führungskraft unüberlegt die Kündigung auf den Tisch. Aber kann man die Kündigung wieder zurückziehen, wenn man die Entscheidung mit klarem Kopf doch schnell bereut?

«Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang bei dem Erklärungsempfänger wirksam wird», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wer also im Affekt den eigenen Job kündigt, wird auch mit der Entscheidung leben müssen. Das Arbeitsverhältnis kann lediglich dann fortgesetzt werden, wenn sowohl das Einverständnis vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vorliegen, um das Kündigungsschreiben aufzuheben.

Was nach einer mündlichen Kündigung gilt

Einen potenziellen Ausweg kann es andernfalls geben, wenn die Kündigung nicht in rechtsgültiger Form eingereicht wurde. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt vor, dass nur Kündigungen in schriftlicher Form gültig sind - nicht aber in einer mündlichen oder digitalen Fassung. 

Wer der Chefin oder dem Chef also nur ein mündliches «Ich kündige!» entgegen geschmettert hat, hat sein Arbeitsverhältnis in aller Regel noch nicht wirksam beendet. Hier besteht Gelegenheit, sich in Ruhe mit dem Arbeitgeber auszusprechen und die Aussage zurückzuziehen. Bedenken sollten Beschäftigte aber, dass eine solche Aussage und Willenserklärung das Arbeitsverhältnis nachhaltig belasten kann.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?