Staat zahlt bei Lohnverlust wegen Kita- und Schul-Notbetrieb künftig mehr

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Corona-Krise will die Bundesregierung berufstätige Eltern deutlich stärker unterstützen als bisher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, die Zahlung von staatlichem Lohnersatz für Väter und Mütter, die wegen eingeschränkten Kita- oder Schulbetriebs nicht arbeiten können, von bisher sechs auf maximal zwanzig Wochen zu verlängern.

Die Leistung soll künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden können. Das trägt nach Angaben der Regierung der Tatsache Rechnung, dass der Kita- und Schulbetrieb durch mehr Notbetreuung und Schichtmodelle schrittweise ausgeweitet wird. Die Pläne stoßen auf Zustimmung aber auch Kritik.

WAS SICH KONKRET ÄNDERT: Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, kann für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. Die Verdienstausfallentschädigung soll nun pro Elternteil maximal zehn Wochen lang gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben.

Neu ist auch, dass die Leistung künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. «Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung», sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.

BETROFFENENZAHL INSGESAMT UNKLAR: Da die Erstattung in der Hand der Länder liegt, gibt es bisher keine bundesweiten Zahlen, wie viele Menschen die Regelung schon in Anspruch genommen haben. Einer Umfrage des «Handelsblatts» zufolge gingen in Nordrhein-Westfalen bisher mehr als 260 Anträge von Arbeitgebern ein, die sich die vorgestreckte Leistung erstatten lassen wollten, in Bayern knapp 900, in Mecklenburg-Vorpommern 553. In Thüringen waren es 2700, dabei seien aber auch Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund einer angeordneten Quarantäne enthalten gewesen.

Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst «keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit» gibt.

Die Bundesregierung hatte geschätzt, dass von den rund 4 Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf - darunter rund 620 000 Alleinerziehende - rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Würden alle davon die bisherigen sechs Wochen ausschöpfen, entstünden schätzungsweise Kosten von rund 3,2 Milliarden Euro.

BEDARFSPROGNOSE SCHWIERIG: Eine Prognose wieviele Menschen nun von der Ausweitung profitieren könnten, wagt die Regierung nicht. Zumal immer mehr Bundesländer Kita- und Schulöffnungen vorantreiben und sich die Betreuungsnotlage für Eltern damit zumindest im Gesamtblick zu entschärfen scheint. Sachsen hat seit Wochenbeginn Kitas und Grundschulen wieder im Regelbetrieb. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sollen ab 8. Juni alle Kinder wieder in Kitas und Tagespflege zurückkehren können.

Mehrere Medizinerverbände hatten dafür plädiert, Schulen und Kitas umgehend wieder zu öffnen. Das Übertragungsrisiko durch Kinder scheine gering, hieß es. Durch diese Empfehlung hat die politische Debatte über mehr Tempo bei der Rückkehr zum Schul- und Kita-Regelbetrieb weiter Fahrt aufgenommen.

WANN DIE REGELUNGEN IN KRAFT TRETEN: Wie viele der Corona-Schutzmaßnahmen wird auch die nun geplante Ausweitung der Lohnersatzzahlung für Eltern im Schnellverfahren umgesetzt. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Nach Angaben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne gemeinsam mit einem Gesetz zu Steuerhilfen in der Corona-Pandemie verabschiedet werden. Das steht nach bisheriger Planung am kommenden Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Bundesrat tagt wieder am 5. Juni. Unklar blieb am Mittwoch, ob die Regelung auch rückwirkend greift, in Fällen bei denen die bisherigen sechs Wochen Lohnersatzzahlung inzwischen ausgeschöpft sind.

REAKTIONEN: «Das ist eine echte Verbesserung der geltenden Rechtslage und eine große Unterstützung für Familien, die seit Wochen außerordentliche Belastungen schultern müssen», sagte Sozialminister Heil. Von einer «riesigen Erleichterung» sprach die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Annette Widmann-Mauz, denn bei vielen Eltern lägen die Nerven wegen fehlender Kinderbetreuung, Homeschooling und drohendem Verdienstausfall blank.

Familienministerin Franziska Giffey nannte die Ausweitung der Lohnersatzzahlung allerdings auch eine Übergangslösung. Erste Priorität seien nun weitere Schritte bei Kita-Öffnungen, immer allerdings mit Blick auf das Infektionsgeschehen, schränkte sie ein. «Kinder brauchen Kinder».

Gewerkschaften und der Sozialverband VdK begrüßten die Pläne grundsätzlich, bemängelten aber dass 67 Prozent Lohnersatz generell zu niedrig seien. Aus der Opposition kam Kritik: Grüne, FDP und Linke forderten mehr Planungssicherheit für Familien für die gesamte Krisenzeit. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch erneuerte seine Forderung nach einem Kindergipfel im Kanzleramt: «Eltern brauchen dringend einen Fahrplan und Licht am Ende des Tunnels. Dafür sollte es einen Kindergipfel, ein Spitzentreffen von Bund und Länder im Kanzleramt geben.» (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg. 

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.