Streik: Arbeitnehmer muss sich um andere Verbindung kümmern

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Auch wenn das Bahnpersonal streikt und deshalb der Regional- und Fernverkehr weitgehend quasi stillstehen, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen. «Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht», sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt.

Andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, kurze Wege - in der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. «Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar», sagt Oberthür.

Und wie sieht es mit Homeoffice aus? Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem Ausnahmefall verpflichtet sein, die Arbeitsleistung zu Hause zu ermöglichen. Rechtsprechung hierzu gibt es allerdings bislang noch nicht.

Bahn rechnet wegen Warnstreiks mit «erheblichen Einschränkungen»

Die Deutsche Bahn rechnet aufgrund des angekündigten Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Freitag mit «erheblichen Einschränkungen» im Fern- und Regionalverkehr. «Alle, die umplanen können, sollten das tun», sagte Konzernpersonalvorstand Martin Seiler am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatte die EVG ihre Mitglieder für Freitagmorgen und -vormittag zum bundesweiten Warnstreik bei der Deutschen Bahn und mehreren Dutzend weiteren Bahnunternehmen aufgerufen. Die Gewerkschaft will so im laufenden Tarifstreit den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Insbesondere im Fernverkehr sei der Freitag damit «mehr oder weniger gelaufen», sagte Seiler. Er ließ zunächst offen, ob der Konzern ICE- und IC-Züge grundsätzlich in den Depots lässt. «Wir werden wie immer für unsere Reisenden so viel wie möglich an Kulanz bereit stellen», betonte er lediglich. Im Regionalverkehr und bei S-Bahnen müsse geschaut werden, ob im Tagesverlauf die Züge wieder auf die Strecke könnten. Aufgerufen hatte die EVG zum Warnstreik zwischen 3.00 und 11.00 Uhr. (dpa)


 

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