Studie: Kein erhöhtes Infektionsrisiko im Einzelhandel

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bei der Arbeit im Einzelhandel kommt es nicht zu einer erhöhten Infektionsgefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die derzeitigen Regelungen für die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen reichen nach aktueller Kenntnis offensichtlich aus, um einen effektiven Schutz der Beschäftigten vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Studie fußt auf den Ergebnissen dreier Untersuchungen: auf der Befragung von Einzelhandels-Unternehmen durch die BGHW, die Analyse von Daten der BARMER Krankenkasse zu den an Corona erkrankten Berufsgruppen sowie der Auswertung von epidemiologischen Daten durch die BAuA. Allesamt belegen: Das Infektionsrisiko bei der Arbeit im Einzelhandel ist nicht erhöht.

Ausgewertet wurden unter anderem Daten aus elf Einzelhandels-Unternehmen mit rund 331.000 Beschäftigten. Zwischen Mitte März und Ende Oktober 2020 erkrankten etwa 0,6 Prozent der Beschäftigten an dem Virus. Demgegenüber infizierte sich im gleichen Zeitraum etwa 0,8 Prozent der Allgemeinbevölkerung. Somit liegt der Anteil der erkrankten Beschäftigten sogar unter dem Mittel der entsprechenden Altersgruppe in der Allgemeinbevölkerung. Dabei habe es keine wesentlichen Unterschiede in den betrachteten Handelsbereichen gegeben. So sei etwa im Lebensmitteleinzelhandel, der in allen Lockdown-Phasen geöffnet hatte, die Infektionshäufigkeit unauffällig geblieben.

Schutzmaßnahmen wirksam„Eine wesentliche Rolle für das geringe Infektionsrisiko spielen sehr wahrscheinlich die von den Unternehmen ergriffenen Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel die Abtrennungen an den Kassen und Bedientheken, Abstandsregeln, die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die verstärkte Lüftung und die verstärkte Reinigung“, so Dr. Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der BGHW. Hinzu komme, dass alle befragten Unternehmen ein Corona-Management mit eigener Kontaktnachverfolgung genutzt haben. „Dies hat sehr wahrscheinlich dazu beigetragen, dass Infektionen in der Regel nur auf einzelne Beschäftigte beschränkt blieben“, so Mayer. Dabei habe die Ursache für die gemeldeten Infektionen überwiegend sogar im außerbetrieblichen Bereich gelegen.

Keine Hochrisikokontakte im Einzelhandel

Die hohe Anzahl an Kontakten zwischen Beschäftigten und Kundinnen und Kunden legte bislang die Vermutung erhöhter Infektionsrisiken nahe. Epidemiologische Daten aus unterschiedlichen Kontaktszenarien zeigten jedoch, dass kurze Kontaktdauern, wie sie im Einzelhandel typisch sind, im Allgemeinen geringere Infektionsrisiken bergen als längere Kontaktdauern. Die Kontaktdauer von 15 Minuten, die als Grenzwert für Hochrisikokontakte gilt, wird in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen auch beim Kontakt Beschäftigter mit Infizierten über die Arbeitsschicht nicht unweigerlich erreicht. Sechs bis zehn Minuten summierte Kontaktdauer wurden beispielhaft für Szenarien abgeleitet, die bei lokalen Ausbrüchen auftreten könnten.

In einer weiteren, methodisch unabhängigen Analyse von Krankenkassendaten wurde zudem festgestellt, dass Erkrankungsrisiken für den Einzelhandel insgesamt unauffällig blieben. Dies gilt auch für die Bereiche des Einzelhandels, in denen während der Lockdown-Phasen gearbeitet wurde.

Zu der Fragestellung liegen bislang nur wenige Untersuchungen insbesondere aus dem Ausland vor, die einzelne Infektionscluster erforschten. Die nun vorgestellte Studie bewertet die Situation konkret für Deutschland und zeigt auf, wie sich die ergriffenen Maßnahmen im Vergleich zu den Ergebnissen aus anderen Ländern darstellen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann attraktiv erscheinen. Doch neben der Höhe der Zahlung zählen auch Steuern, Arbeitslosengeld, Freistellung und Austrittsdatum. Was Arbeitnehmer vor einer Unterschrift prüfen sollten.

Restaurants, Hotels und andere Betriebe im Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt spüren weiter Gegenwind. Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Verbraucher ist die Gastronomie.

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten leichter beendet werden. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss der aber die Gründe kennen. Schlagwörter allein reichen dann nicht.

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?

 

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.