Symptomfrei zur Arbeit - bei Corona Pflicht oder Kür?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hat jemand Symptome, ist der Fall völlig klar: Er geht zum Arzt, bekommt eine Krankschreibung und kann dann zuhause bleiben. Aber was gilt eigentlich, wenn der Corona-Test positiv ist, sich jedoch keine Symptome zeigen? Müssen Beschäftigte dann zuhause bleiben oder zur Arbeit erscheinen?

Dilemma mit unsicherer Rechtslage

«Durch einen positiven Test ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Und wer nicht krank geschrieben ist, muss eigentlich arbeiten. Daher ist der Arbeitnehmer hier in einer schwierigen Situation», sagt Rechtsanwalt Alexander Bredereck.

Denn: «Bleibt der Arbeitnehmer ohne Krankschreibung einfach zuhause, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung und sogar eine Kündigung riskieren, weil er nicht zur Arbeit erschienen ist», warnt Bredereck.

Geht jemand aber trotz des positiven Testergebnisses in die Arbeit, gefährdet er unter Umständen seine Kolleginnen und Kollegen - da sie sich anstecken können. Arbeitsrechtlich sei der Arbeitnehmer in der Regel sogar verpflichtet, den Arbeitgeber auf die Infektion hinzuweisen.

Das Problem: «Derzeit gibt es dazu keine gesetzlichen Vorgaben, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen», sagt Bredereck. Denn im Februar 2023 endete die Arbeitsschutzverordnung zu Corona. Seitdem wurde die Pflicht zum betrieblichen Infektionsschutz von Empfehlungen des Arbeitsministeriums abgelöst.

Arbeitgeber können diese Empfehlungen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden - sowohl bei Corona, als auch bei Grippe. Denn Infektionsausbrüche sind regional weiterhin möglich.

Demnach gilt: Liegt ein hohes Infektionsgeschehen vor, empfiehlt das Arbeitsministerium, zusätzlich zu den üblichen Hygienemaßnahmen Personenkontakte zu reduzieren und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen. Das spricht dafür, dass Arbeitnehmer in dieser Situation andere Mitarbeiter nicht gefährden sollten.

Gespräch kann Klarheit bringen

Um das Dilemma zu lösen und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Bredereck Arbeitnehmern: «Gehen Sie kein unnötiges Risiko oder Ärger mit dem Chef ein. Fragen Sie ihren Arbeitgeber, was Sie tun sollen.»

Die Betriebe müssen nach wie vor ein Hygieneschutzkonzept haben. Es lohnt sich also, wenn Arbeitnehmer sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Alternativ könnte man auch überlegen, zu seinem Hausarzt zu gehen und nach einer Krankschreibung zu fragen. «Dann muss der Arzt entscheiden, was sinnvoll ist. Und der Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite», erklärt Bredereck.

Vermutlich ist es die eleganteste Lösung, wenn Arbeitnehmer in so einem Fall ihren Chef informieren und einfach im Home Office arbeiten - soweit dies möglich ist. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag – im Mai stehen einige Feiertage an. Doch gerade bei Minijobbern, die nicht an jedem Tag der Woche arbeiten, kann das Fragen zu den Themen Gehalt und Arbeitszeiten aufwerfen. Was gilt?

Eine Umfrage unter Personalentscheidern zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin auf Anwesenheitspflichten setzen. Gleichzeitig nennen Befragte konkrete Faktoren, die die freiwillige Rückkehr ins Büro beeinflussen.

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.