Systemgastronomie macht Kurzarbeit möglich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Sozialpartner in der Systemgastronomie, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), wollen in Krisenzeiten Verantwortung für ihre Branche üebrnehmen. Beide Seiten haben sich auf eine Zusatzvereinbarung im gerade verhandelten Entgelttarifvertrag geeinigt. Diese tarifliche Vereinbarung ermöglicht rückwirkend ab 1. März 2020 die Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie und schafft somit rechtlich Zugangsmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld.

Zurückgehende Gästezahlen, Umsatzeinbußen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens stellen eine Belastungsprobe für die Branche, deren Unternehmen und für die mehr als 120.000 Beschäftigten dar. Sandra Mühlhause, BdS-Präsidentin, ordnet das Ergebnis ein: „Wir haben in den letzten Tagen eine unglaubliche, gesundheitspolitische Dynamik erlebt, die nicht spurlos an unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft vorbeigegangen ist. Die Auswirkungen betreffen viele unserer überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen. Deshalb mussten wir zügig Handeln. Das haben wir getan.“

BdS-Hauptgeschäftsführerin und Verhandlungsführerin der BdS-Tarifkommission Andrea Belegante äußert sich deshalb auch sehr zufrieden über die Einigung im Eiltempo: „Die Sozialpartner haben mit der heute vereinbarten Ergänzung zur Kurzarbeit einen extrem wichtigen Schritt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen, ausgelöst durch die ‚Corona-Krise‘, unternommen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die enge, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit dem Sozialpartner NGG. Mit dieser Lösung sichern wir Arbeitsplätze und verschaffen den Unternehmen etwas Luft zum Atmen.“

Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender und Verhandlungsführer: „Uns war es wichtig, dass wir den drohenden Einkommensverlust bei Kurzarbeit für die Beschäftigten mit der Regelung etwas abfedern können. Wenn ein Store schließt oder die Beschäftigten weniger eingesetzt werden und Kurzarbeit beantragt wird, dann müssen die Beschäftigten mit dem reduzierten Lohn, dem Kurzarbeitergeld und einer Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 Prozent ihres alten Nettolohns kommen. Vor allem haben wir es geschafft, einen Kündigungsschutz zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus zu vereinbaren. Das ist ein Stück weit Sicherheit und sichert das Einkommen für Tausende unserer Mitglieder und die Beschäftigten in der Systemgastronomie.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.