Überbrückungshilfe II: Anträge können ab sofort gestellt werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Corona-Krise können besonders belastete Unternehmen ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Dabei geht es um Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten wie Mieten - und zwar für die Monate September bis Dezember. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen hohe Umsatzausfälle hat. «Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein», sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut Mitteilung am Mittwoch. Mit den Hilfen solle vor allem Firmen geholfen werden, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen seien oder nur mit halber Kraft fahren könnten.

Bund und Länder haben bereits beschlossen, die Überbrückungshilfen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Für die Überbrückungshilfen hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Davon sind nach aktuellem Stand laut Wirtschaftsministerium aber erst 1,2 Milliarden Euro bewilligt worden.


Anzeige

Covid-19: Corona-Schnelltest in Hotels und Restaurants

Gäste, Mitarbeiter, Hoteliers und Gastronomen wollen in der Corona-Krise mehr Sicherheit. Die neuen Covid-19-Schnelltests schaffen unmittelbar Klarheit, sind einfach in der Anwendung und inzwischen zu attraktiven Preisen frei erhältlich.

Mehr erfahren


Dabei werden wie vom DEHOGA gefordert die Zugangsbeschränkungen gesenkt und die Förderung ausgeweitet. Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Mit Blick auf das besonders von der Corona-Pandemie besonders betroffene Gastgewerbe hatte der DEHOGA bereits von Beginn an nachdrücklich weitere und verbesserte Hilfen gefordert. Wichtige vom DEHOGA geforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase sind:

•     Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.

•     Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz in den Fördermonaten (September bis Dezember) um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.

•     Erhöhung der Fixkostenzuschüsse auf bis zu 90 Prozent.

Wer kann die Überbrückungshilfe Phase 2 beantragen?

Begünstigt sind alle kleinen und mittelständischen Betriebe, die in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August aufgrund der Corona-Pandemie empfindliche Umsatzrückgänge verschmerzen mussten. Um die Überbrückungshilfe Phase 2 zu beantragen, müssen folgende Umsatzrückgänge vorliegen:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, oder
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 

Zudem darf sich der Betrieb am 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
 
Welche Kosten sind förderfähig?

Bestimmte Fixkosten werden abhängig vom Umsatzrückgang in prozentualer Höhe gefördert:

  • Mieten und Pachten, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewerbetätigkeit des Betriebes stehen, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehn, Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung, Hygienemaßnahmen, Grundsteuern, betriebliche Lizenzgebühren, Versicherungen, Kosten für Steuerberater, Kosten für Auszubildene, Personalaufwendungen im Förderzeitraum September bis Dezember 2020, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.
  • NEU (siehe FAQ 2.4 „Welche Kosten sind förderfähig?“) Mit Blick auf die besondere Corona-Situation werden Hygienemaßnahmen und investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. September begründet sind, wie zum Beispiel Luftfilteranlagen und Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in den Außenbereich (Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern).
  • Private Lebenshaltungskosten und ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sind grundsätzlich nicht begünstigt. Eine Ausnahme hiervon gilt nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrein-Westfalen und Thüringen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Basierend auf der Höhe des Umsatzeinbruches im Förderzeitraum wird ein gestaffelter Erstattungssatz gewährt, der monatsweise zu berechnen ist.
  • Umsatzeinbruch größer als 70 Prozent – Erstattung von 90 Prozent der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch 50-70 Prozent – Erstattung von 60 Prozent der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch 30-50 Prozent – Erstattung 40 Prozent der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch bis einschließlich 30 Prozent – keine Erstattung

Jeder Betrieb kann einen Fixkostenzuschuss von bis zu 200.000 Euro für die Monate September bis Dezember erhalten. 
Höchstbeträge, die von der Betriebsgröße abhängig sind, gibt es in der zweiten Phase nicht mehr.
 
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Beantragung ist nur durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt möglich. Im Rahmen der Antragstellung sind Angaben zu den Umsatzeinbrüchen in den Monaten April bis Dezember 2020 sowie zu den förderfähigen Fixkosten im Förderzeitraum zu machen. Zunächst muss der Antrag auf Überbrückungshilfe aufgrund von Schätzungen und Prognosen gestellt werden. Zeitlich nachgelagert erfolgt eine Schlussabrechnung, in der die tatsächlichen Werte nachgewiesen werden müssen. 
 
Fristen
Anträge für die zweite Phase können ab sofort gestellt werden. Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe mussten bis zum 9. Oktober gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen. 
Zu den FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ für die zweite Phase (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) gelangen Sie hier. 

Weiterführende Informationen unter 
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201021-altmaier-wir-lassen-unsere-unternehmen-in-der-krise-nicht-allein.html

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein. Die Überbrückungshilfe II kann ab heute beantragt werden. Sie hilft denjenigen Unternehmerinnen und Unternehmern, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können. Mittelständler und kleinen Unternehmen aller Branchen erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Bedingungen hierfür haben wir nochmal verbessert und erleichtert. So wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Auch können Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, nun Überbrückungshilfe beantragen. Darüber hinaus arbeiten wir aktuell in der Bundesregierung daran, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Oktober beschlossen. An der Umsetzung arbeiten wir aktuell.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.