Überstunden im Arbeitsvertrag – Was ist erlaubt? 

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Sobald das Überstundenkonto sich füllt, stellt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Frage: Gibt es dafür Geld? Für Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, gilt grundsätzlich die simple Gleichung: Arbeit nur gegen Vergütung - das zähle auch bei zusätzlicher Arbeit. Das folgt aus Paragraf 612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Außerdem lege das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) fest, dass im Arbeitsvertrag vereinbarte «pauschale Geltungsklauseln unvereinbar und unwirksam» sind.

Überstunden im Arbeitsvertrag – Diese Regelungen sind rechtswidrig

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen heißt das konkret: Sie können manchen Überstunden-Formulierungen in ihrem Arbeitsvertrag widersprechen. Laut Markowski fallen darunter Klauseln, nach denen «erforderliche Überstunden» mit dem monatlichen Entgelt abgegolten sind. Genauso zählen dazu Formulierungen im Arbeitsvertrag, die Beschäftigten «für Über- und Mehrarbeit keine weitergehende Vergütung» zugestehen.

Solche Klauseln seien aber ohnehin die Ausnahme. Meist würden Arbeitgeber Überstunden mit dem regulären Stundenlohn vergüten, sagt Markowski. «Je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann es auch noch Überstundenzuschläge geben.» Gibt es in Unternehmen einen Betriebsrat, müsse dieser Überstunden zunächst zustimmen.

Überstunden im Arbeitsvertrag – Überstunden können mit Gehalt abgegolten sein

Achtung: Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass mit dem Gehalt eine ganz bestimmte Anzahl von Überstunden abgegolten sein soll, muss der Arbeitgeber sie nicht zusätzlich vergüten. Eine ausreichende Formulierung ist dafür beispielsweise: 10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.

Von solchen Verträgen sollte man aus Sicht von Arbeitsrechtler Markowski aber die Finger lassen. Es lege den Verdacht nahe, dass durch Zwangsüberstunden Personal eingespart wird. (dpa)


 

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