Umfrage: Viele arbeiten auch im Urlaub mobil

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Rund jeder vierte Arbeitnehmer arbeitet einer Umfrage zufolge auch während des Sommerurlaubs hin und wieder. Laut der forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit haben 27 Prozent von 470 befragten Erwerbstätigen, die 2025 bereits im Sommerurlaub waren und ein Gerät zum mobilen Arbeiten besitzen, während des Urlaubs auch mobil gearbeitet. 22 Prozent arbeiteten demnach auf Reisen mobil. 11 Prozent gaben an, von zu Hause aus etwa dienstliche Mails gelesen oder verschickt zu haben, wie die DAK mitteilte.

73 Prozent der Befragten sagte dagegen, sie hätten keine dienstlichen Angelegenheiten im Urlaub erledigt. Frauen verzichteten mit 75 Prozent konsequenter auf Arbeit im Urlaub als Männer mit 71 Prozent.

Große Mehrheit hat sich gut erholt

Zum Grad ihrer Erholung gaben 37 Prozent der Befragten sehr gut und 49 Prozent gut an. Der Anteil derjenigen, die sich weniger gut oder überhaupt nicht erholt fühlten, lag bei 11 und 3 Prozent. Damit wurde die Erholung im Sommerurlaub ähnlich eingeschätzt wie in den Vorjahren.

Von den weniger gut oder überhaupt nicht erholten Personen sagten 61 Prozent, es sei ihnen nicht gelungen abzuschalten. Für 29 Prozent war Stress mit der Familie oder Freunden ein Grund, für 24 Prozent, dass sie über Handy oder Internet erreichbar sein mussten und jeweils 22 Prozent klagten über schlechtes Wetter oder Hitze.

Die Umfrage ist nach forsa-Angaben repräsentativ. Im Zeitraum vom 18. bis zum 27. August seien 1.003 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Bundesbürger ab 14 Jahren befragt worden, die in diesem Jahr schon Sommerurlaub hatten. Die Fehlertoleranz liegt den Angaben zufolge bei +/- 3 Prozentpunkten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.