Ungerechte Nachtzuschläge? - Grundsatzentscheidung erwartet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Streit um Nachtarbeitszuschläge in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie könnte in den kommenden Monaten beendet werden. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, kündigte Grundsatzentscheidungen der höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt an. Die erste, bei der es um den Getränkekonzern Coca-Cola gehe, werde voraussichtlich am 22. Februar fallen, sagte Gallner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Beantwortet werden solle die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Oft deutlich höhere Zuschläge für Arbeitnehmer, die nur selten Nachtarbeit erledigen, sorgen seit Jahren für Auseinandersetzungen in vielen deutschen Unternehmen. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht», sagte Gallner.

Insgesamt lägen dem Zehnten Senat etwa 400 Verfahren zu diesem Themenkomplex aus sechs verschiedenen Branchen vor. Dazu gehörten unter anderem die Süßwarenindustrie, aber auch Molkereien. «Der Zehnte Senat wird sich jede tarifliche Regelung anschauen und je nach den Vereinbarungen einzeln entscheiden», sagte die Präsidentin. Letztlich geht es dabei um die Bezahlung von Schichtarbeitern - die regelmäßig auch nachts in der Produktion stehen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nach Angaben der Präsidentin dazu bereits Ende 2020 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Von den europäischen Richtern in Luxemburg habe es jedoch keine Grundsatzentscheidung gegeben. Der EuGH erklärte im Juli 2022, dass die EU-Charta, auf die sich zwei Kläger beriefen, in dieser Auseinandersetzung keine Anwendung finde. Damit sei der Fall keine Frage des europäischen Rechts - und die Entscheidung liegt allein bei den höchsten deutschen Arbeitsrichtern.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte vor einiger Zeit auf tausende Verfahren zur Auslegung von Tarifregelungen mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie in den verschiedenen Arbeitsgerichtsinstanzen hingewiesen. In einigen Bereichen sollen die Zuschläge bei regelmäßiger Nachtarbeit bei 20 Prozent liegen, bei unregelmäßiger Nachtarbeit jedoch bei 50 Prozent der Stundenvergütung.

Nach Angaben von Gallner sind je nach Tarifvertrag Verhandlungen und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Höhe von Nachtarbeitszuschlägen im Februar, im März sowie im Juni dieses Jahres zu erwarten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer beim Thema Überstunden Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden will, sollte Mehrarbeit immer dokumentieren. Denn: Gibt es Streit, müssen Beschäftigte ihre Überstunden nachweisen können, wie es in der Zeitschrift «Finanztest» heißt.

In Deutschland halten sich einer Studie zufolge 61 Prozent der Arbeitnehmer selbst für Burn-out-gefährdet. 21  Prozent sehen für sich ein hohes und 40 Prozent ein mittleres Risiko, an Überlastung zu erkranken, wie eine repräsentative Befragung ergab.

Im Münchner Traditionsunternehmen der Platzl Hotels wurde Direktor Heiko Buchta (54) die Prokura erteilt. Bereits seit 2013 in der Führungsspitze des Vier-Sterne-Superior-Hauses, erhält der erfahrene Diplom-Kaufmann mit der handelsrechtlichen Vollmacht durch die Inhaberfamilie Inselkammer nun noch mehr Verantwortung.

Beförderungen aus eigenen Reihen sind oft eine bevorzugte Lösung. Manche Kollegen rechnen fest damit, bei der Auswahl auf dem Siegertreppchen zu landen. Doch woran kann es liegen, dass sie immer wieder ignoriert werden? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Trotz Inflation und schwacher Konjunktur haben die Menschen in Deutschland wieder mehr Geschmack an Bio-Lebensmitteln gefunden. Die Verbraucher kommen langsam wieder aus der Schockstarre.

Gemessen an den Übernachtungszahlen hat die Tourismusbranche in Deutschland im Jahr 2023 die Corona-Krise fast hinter sich gelassen. Die Zahl der Gästeübernachtungen lag nur noch knapp unter den Ergebnissen, die vor der Pandemie erreicht wurden.

Knapp jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022. Die Hälfte aller Beschäftigten im Gastgewerbe arbeitet im Niedriglohnbereich.

Die Karnevalszeit beschert vor allem Gastronomen in den Karnevalshochburgen ein lukratives Geschäft. Einer Berechnung zufolge sind diesmal sogar etwas höhere Einnahmen zu erwarten als in der Saison 2022/2023.

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

Das Schaltjahr beschert uns 2024 einen zusätzlichen Arbeitstag am 29. Februar. Damit gibt es dieses Jahr bundesweit im Schnitt 248,8 Arbeitstage – trotz Schaltjahr 0,6 Tage weniger als im Vorjahr mit 249,4 Arbeitstagen.